Raus aus dem Unternehmen

Es grüßt ein Neuling! Bin seit lägerer Zeit krank und werde den jetzigen Job nicht mehr ausüben können. Ich habe einen unbefristeten Vertrag und bin dreizehn Jahre im Betrieb. Da meine Position vertragsgebunden ist wird mir mein Unternehmen nichts anderes anbieten. Wie komme ich ohne Nachteile aus der Firma raus nachdem ich gesund geschrieben oder ausgesteuert bin.Was darf ich beim Gespräch mit meiner Firma sagen was nicht? Ich habe mich in der Firma verausgabt ! Danke im voraus

Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu befragen, da dieses Thema doch sehr komplex ist und nicht, dass einem später noch Nachteile entstehen.

Hallo Utzilein,
leider kann ich dir bei deinem Problem keinen Ratschlag geben.

Gruß hexe1971

Sorry Utzilein,

ich bin auf diesem Gebiet kein Experte.

Viele Grüße
tussi01

Was steht zur Kündigung im Arbeitsvertrag? Was willst du tun? Wenn du dich in der Firma verausgabst (burnout?), dann interssiert dass die Firma nur, wenn sie es interessieren muss (Beweise, belegbar?, Kausalität?).

Wenn arbeitsbedingt eine längerfristige Krankheit eingetreten ist, dann ist eine Eigen-Kündigung in der Regel möglich. Mit der Arztbescheinigung hierüber gibt’s dann in der Regel auch Geld vom Staat - was sonst ja bei einer Kündigung, die man als Arbeitnehmer ausspricht eher nicht möglich ist.

Andere Alternative kündigen lassen, ist aber auch nicht das Gelbe vom Ei…

Gruß
who_knows

Das kann ich leider nicht paragraphengenau beantworten. Wenn du ein Attest hast, dass du den Job nicht mehr ausüben kannst und die Firma dir nichts anderes anbieten kann, werden sie dir normalerweise eine Abfindung anbieten, schätze ich. Denn sie wollen dich sicher nicht über lange Zeit als Krank mitschleifen.

-)

Hallo,

wenn du den Beruf nicht mehr ausüben kannst wird wohl auf einen Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung hinauslaufen.
Wenn du selbst kündigst wirst du für 3 Monate beim Arbeitsamt gesperrt.

es tut mir leid, von Arbeitsrecht habe ich leider gar keine Ahnung. viele Grüße

Dazu kann ich leider nichts sagen. Geh zu einem Rechtsanwalt und bitte um ein Beratungsgespräch.
Gruß Ingeborg

Hallo Utzilein,
da kann ich dir leider nicht wirklich weiterhelfen.
Ich würde die frage bei frag-einen-anwalt einstellen, mit soviel infos wie möglich (alter;krankheitsgrund,vertragsverhältnis etc.).
das kostet dich ca. 50€ aber ist auf jeden fall günstiger wie eine anwaltliche erstberatung (ca.200€).

wenn du aber 13 jahre gute arbeit geleistet hast-warum sollten sie dich dann nicht behalten wollen-auch in einer anderen Position?

gruß
dr.mos

meine Position vertragsgebunden ist wird mir mein Unternehmen
nichts anderes anbieten. Wie komme ich ohne Nachteile aus der
Firma raus nachdem ich gesund geschrieben oder ausgesteuert
bin.Was darf ich beim Gespräch mit meiner Firma sagen was
nicht? Ich habe mich in der Firma verausgabt ! Danke im voraus

Hallo, „Utzilein“

bin leider nicht der gesuchte Experte in Tarifrecht. An Deiner Stelle würde ich mir Rat beim Betiebsrat oder der Gewerkschaft holen - vielleicht hat Deine Firma - sofern sie sozial eingestellt ist - auch einen Sozialdienst, an den Du Dich wenden kannst.

Viel Erfolg
Siggi747

Hallo Utzilein,
zuerst mal wünsche ich dir baldige Gesundheitsbesserung!
Deine Frage ist eine sehr gute Frage - nächste Frage! :wink:
Also, das hängt von einer Menge Faktoren ab.
Was ist der Auslöser der Krankheit.
Welches Krankheitsbild (akute oder Chronische Krankheit)
Wie lange bist Du schon Krankgeschrieben.
Und so Weiter…
Da Du schreibst, dass Du dich in der Fa. ‚verausgabt‘ hast, gehe ich mal von einem ‚Burn-out‘ aus.
Folgendes ist Grundsätzlich:
Krankheiten, welche allgemeinmedizinisch für chronisch (also dauernd/immer wiederkehrend)gelten und so das Zumuten der bisherigen Arbeit nicht gegeben ist, ist im beiderseitigem (Arbeitnehmer/Arbeitgeber) Interesse, der Arbeitsvertrag auf zulösen. Das ist auch für eine Fa. rechtlicher Grund dem Arbeitnehmer zu kündigen. Der Arbeitgeber kann nicht sicher Betriebsvorgänge (Aufträge,etc…) planen mit einer stets ausfallender Arbeitskraft.
Insofern ist eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages empfehlenswert. Allerdings sollte der Arbeitnehmer, bei Erkenntnis der dauernde Arbeitsunfähigkeit, möglichst von sich aus dem Arbeitgeber darauf ansprechen. Verhandlungen über eine ‚Abfindung‘ wären gegeben, wenn man sicher ist, dass die erbrachten, bisherigen Leistungen diese berechtigen. Bei solch einer Vertragsauflösung ist ärztliches Schreiben (Attest,…) von gutem Nützen - falls der Arbeitgeber dies verlangt.
Wenn die Erkrankung durch die Arbeit in dem Beruf hervorging (Berufskrankheit/z.B. Staublunge), dann besteht die Möglichkeit der Berufsunfähigkeitserklärung, also Berufsunfähigtsrente.
Dies gewährt die Berufsgenossenschaft. Eine solche zu erreichen ist äusserst schwer, trotz zig ärztlicher Gutachten - Berufsgenossenschaften wollen Geld horten und nicht an Geschädigte ausgeben - sie sind extrem geizig! Fast alle Berufsunfähigkeits-verfahren mußten per Gericht durchgesetzt werden.
Schliesslich kommt noch die ‚einfache‘ Kündigung durch den Arbeitnehmer infrage. Diese ist allerdings meist mit sehr erheblichen Nachteilen verbunden! Die da sind: Sperrung des Arbeitslosengeldes, keine Abfindung, etc… Das wäre dann der allerletzte Schritt, wenn alles andere nicht mehr hilft-und nur dann!
Hilfen für solche Angelegenheiten gibt es bei der Gewerkschaft, den Caritasstellen oder auch bei FACH-Anwälten (bitte NUR FACH-Anwälte!). Letztere besonders bei Rechtschutzversicherte zu empfehlen.
Auflösungsverträge (besonders die mit Abfindung) sollten immer von Fachleuten (oben genannt) VOR der Unterzeichnung geprüft werden - um nachteilige „Überraschungen“ zu vermeiden.
Nochmals gute Besserung und viel Erfolg!