Raus aus der gesetzlichen rente

hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen…
ich bin selbstständig tätig als vermögensberaterin und habe mich zum 01.06.2003 von der gesetzlichen rente befreien lassen, leider nur für drei jahre gemäss der neuregelung von 1999. man unsterstellt halt, dass ich nur für einen auftraggeber zuständig bin, was nicht so ist. ich bekomme nur meine von den partnergesellschaften zusammen gesammelte provision von einer stelle. nur weil ich selbst nicht die verträge mit den partnergesellschaften geschlossen habe heisst es, man sei nur für einen auftraggeber tätig.
nun wird die BfA zum 01.06.2006 wieder auf mich zukommen und wieder beiträge in die GRV verlangen. ich sehe irgedwie nicht ein, alle risiken eines selbstständigen zu tragen, jedoch monatlich einen festen, nicht gerade kleinen betrag in ein system mit minusrendite zu zahlen.
von der lösung jemden sozialversicherungspflichtig einzustellen weiss ich. kann ich aber zur zeit nicht weil ich meine arbeit zur zeit noch komplett allein erledige. kann sich natürlich ändern, aber vorerst nicht.
ich habe von einer lösung gehört, dass man ein zweites gewerbe anmeldet. natürlich darf das kein fake sein, sondern man muss tatsächlich eine zweite tätigkeit aufnehmen. laut der internetseite der BfA interpretiere ich das für mich so, dass wenn ich mit der zweiten tätigkeit über fünf sechstel meines gesamteinkommens erwirtschafte, ich dann nicht mehr GRV-pflichtig bin und ich mich dauerhaft befreien lassen kann.
ist das so ? hat vielleicht schon mal jemand erfahrungen damit gemacht ?
vielen dank schon mal
grüsse aus haltern am see
melanie

noch mal ich :smile:
natürlich will ich nicht den staat betuppen sondern ich hab schon was im auge was mir spass macht und das ich zeitlich auch hinbekommen würde. ist allerdings was ganz anderes… will doch keinen falschen eindruck erwecken… :smile:
ich sag schon mal vielen dank fürs lesen und vielleicht fürs weiterhelfen :wink:

Moin moin.
Selbständig ist ein dehnbarer Begriff. Ich nehme an, Du bist als HGB 84 mit Ausschliesslichkeitsmerkmal tätig. Tja dann gibt´s keinen Ausweg. Kommen 5/6 Deines jährlichen Einkommens von 1 „Geschäftspartner“ ist nach 3 Jahren Schluß. Dann entweder Mindestbeitrag in GRV, oder mind. einen sog. Geringfügig Beschäftigten einstellen (€ 400,-- zzg. Pauschale). Was anderes GEHT NICHT !! Dein 2 Gewerbe müßte nachweislich mehr als 1/6 p.a. einbringen. Die BfA prüft das schon.
Gruß aus dem Norden

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hallöchen,
jo, korrekt. genau das hatte ich vor. also kein gefaktes zweites gewerbe sondern ich hab mir was ausgesucht was mir spass macht und würde es gern versuchen. ich strebe also an, mit dem zweiten gewerbe über diese 5/6 schallgrenze zu kommen. ob das klappt waeiss ich natürlich nicht, das muss ich halt ausprobieren. aber WENN das funktioniert, ich also mit meinem zweiten gewerbe über diese 5/6 grenze stosse, bin ich dann raus ?
weisst du auch wie die vorgehensweise ist? warte ich bis die BfA mich anschriebt im Mai/Juni 2006 oder teile ich denen vorher schon irgendwas mit, dass ich „einen zweiten auftraggeber“ habe ?
schon mal vielen herzlich dank bis hier hin !!!

grüsse aus haltern am see
melanie

Moin moin.
Selbständig ist ein dehnbarer Begriff. Ich nehme an, Du bist
als HGB 84 mit Ausschliesslichkeitsmerkmal tätig. Tja dann
gibt´s keinen Ausweg. Kommen 5/6 Deines jährlichen Einkommens
von 1 „Geschäftspartner“ ist nach 3 Jahren Schluß. Dann
entweder Mindestbeitrag in GRV, oder mind. einen sog.
Geringfügig Beschäftigten einstellen (€ 400,-- zzg.
Pauschale). Was anderes GEHT NICHT !! Dein 2 Gewerbe müßte
nachweislich mehr als 1/6 p.a. einbringen. Die BfA prüft das
schon.
Gruß aus dem Norden