Raus aus der hauptberuflichen Selbstständigkeit?

Hallo,
ich bin seit 4,5 Jahren hauptberuflich selbständige Fotografin und habe ein kleines Studio, biete aber auch Fotos zu Hause an. Momentan läuft halt alles sehr schleppend und eigentlich bleibt nicht wirklich etwas übrig. Ich bin völlig entnervt, weil irgendwie nix funktioniert, man kann keine Rücklagen schaffen und hat das Gefühl man bemüht sich, aber es kommt nix bei rum.Letztes Jahr hatte ich ein Burnout, weil ich gearbeitet habe und gearbeitet habe.Ich weiß, dass ich nicht schlecht bin in dem was ich tue, bekomme auch ein positives Feedback von meinen Kunden, aber in Zeiten wo das Geld knapp ist sind Fotos halt Luxus.
Ich könnte natürlich das Gewerbe einfach abmelden aber das will ich nicht ohne vorher einen Plan zu haben wie mein Leben weitergeht.
Anspruch auf Hartz IV habe ich nicht, weil mein Freund und ich zusammenleben und er zu „viel“ verdient.
Also habe ich mir folgendes überlegt:
Ich melde das Gewerbe ab und melde mich arbeitsuchend (die Aussichten auf einen Job sind allerdings nicht besonders gut).
Eventuell bekomme ich ja eine Umschulung oder eine Weiterbildung gefördert.

Nebenbei würde ich mich dann nebenberuflich Selbständig machen ohne Studio, nur mobil, um meinem Freund nicht auf der Tasche zu liegen, das wäre für mich nämlich das allerschlimmste was passieren könnte.

Allerdings stellen sich einige Fragen.

  • kann man sich nebenberuflich selbstständig machen, wenn man arbeitsuchend ist oder an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt?

  • muss man das Gewerbe wirklich vorher abmelden oder kann man das Konzept und den Namen der Firma einfach so ändern?

  • gibt es eine Sonderregelung bei Berufsgenossenschaft und Handwerkskammer für nebenberuflich Selbstständige?

Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo,
ich denke, du bekommst nur eine Leistung seitens der Arbeitsagentur, wenn du Beiträge eingezahlt hast. Das ist mal als wichtigster Punkt abzuklären. Man kann sich als Selbständiger arbeitslos versichern.

Du kannst bei einer Arbeitslosigkeit dein Gewerbe auch nebenbei laufen lassen, musst aber dann alle eventuellen Einnahmen der Agentur melden.

viel Glück
nala

Danke für die schnelle Antwort.
Also ich habe kein Recht auf Arbeitslosengeld, weil ich nicht arbeitslos versichert bin und ich habe kein Recht auf HARTZ IV, weil mein Freund zuviel verdient. Beides ist mir bewusst.Wenn ich mich aber arbeitslos melde, weil ich unbedingt arbeiten möchte (arbeitslos melden kann ich mich ja unabhängig davon ob ich Leistungsanspruch habe oder nicht) habe ich dann trotzdem Recht auf eine Weiterbildungsmöglichkeit, wenn ich keinen Job finde? Alleine könnte ich es nicht finanzieren. Und ich will unbedingt arbeiten.