Raus aus der Kleinunternehmerschaft

Hallo!

Im Folgenden soll es darum gehen, was zu beachten ist, wenn man vom Kleinunternehmer zum Einzelnunternehmer (richtiger Begriff?) werden will / muss. Also nehmen wir den Fall an, dass man nicht freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten will (was einen 5 Jahre binden würde), sondern man hat die Umsatzrestriktionen (17.500 Euro Vorjahr, 50.000 laufendes Jahr) übertroffen und wird somit im Folgejahr zum normalbesteuerten Unternehmer.

Nun soll es hauptsächlich um die Zuordnung der Erträge und Umsätze auf die verschiedenen Geschäftsjahre gehen. Nehmen wir an, dass der Unternehmer im Jahr 2011 noch Kleinunternehmer ist und schon absehen kann, dass er 2012 dann regelbesteuert wird.

Nun nimmt er im Dezember 2011 noch eine Summe, sagen wir einfach mal 2.000 Euro, ein, für eine Leistung, die er erst 2012 erbringt (Rechnung auf 2011 ausgestellt). Bitte korrigieren, wenn ich da falsch liege: Dann hat der Unternehmer 2011 diese 2.000 Euro Umsatz gemacht, der Ertrag wird jedoch ins Jahr 2012 übertragen. In der normalen Buchführung funktioniert das meines Wissens nach über ein Rechnungsabgrenzungskonto.

Doch wie funktioniert das jetzt in diesem Fall? Gibt es da eine Vereinfachung für Kleinunternehmer, dass zwischen Zeitpunkt des Zahlungseingangs und Datum der Leistungserbringung nicht unterschieden wird? Oder funktioniert das so wie eben beschrieben? Ein Kleinunternehmer darf ja eine Einnahmen-Ausgaben-Liste führen und kann auf die „normale“ Buchführung verzichten. Dann hätte er ja dieses Rechnungsabgrenzungskonto gar nicht.

Viele Grüße und danke schonmal vorweg für eure Antworten! :smile:

Nun soll es hauptsächlich um die Zuordnung der Erträge und
Umsätze auf die verschiedenen Geschäftsjahre gehen. Nehmen wir
an, dass der Unternehmer im Jahr 2011 noch Kleinunternehmer
ist und schon absehen kann, dass er 2012 dann regelbesteuert
wird.

Nun nimmt er im Dezember 2011 noch eine Summe, sagen wir
einfach mal 2.000 Euro, ein, für eine Leistung, die er erst
2012 erbringt (Rechnung auf 2011 ausgestellt). Bitte
korrigieren, wenn ich da falsch liege: Dann hat der
Unternehmer 2011 diese 2.000 Euro Umsatz gemacht, der Ertrag
wird jedoch ins Jahr 2012 übertragen. In der normalen
Buchführung funktioniert das meines Wissens nach über ein
Rechnungsabgrenzungskonto.

Doch wie funktioniert das jetzt in diesem Fall? Gibt es da
eine Vereinfachung für Kleinunternehmer, dass zwischen
Zeitpunkt des Zahlungseingangs und Datum der
Leistungserbringung nicht unterschieden wird? Oder
funktioniert das so wie eben beschrieben? Ein Kleinunternehmer
darf ja eine Einnahmen-Ausgaben-Liste führen und kann auf die
„normale“ Buchführung verzichten. Dann hätte er ja dieses
Rechnungsabgrenzungskonto gar nicht.

Viele Grüße und danke schonmal vorweg für eure Antworten! :smile:

Hallo,

in diesem Fall gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip, das unter http://www.betriebsausgabe.de/zufluss-abfluss-prinzi… noch einmal näher erläutert wird. Das heißt, dass die Einnahme dann anzusetzen ist, wenn sie auch eingeht. Wird die Rechnung im Dezember 2011 gestellt und geht das Geld im Dezember 2011 ein, wird die Einnahme auch 2011 verbucht. Geht das Geld erst 2012 ein, wird die Einnahme 2012 verbucht. Unabhängig ist die Buchung von dem Zeitpunkt der Leistung.

Zunächst einmal danke für die Antwort!

Also wenn ich das richtig deute, dann erklärt die Quelle, dass die Einnahme dem Jahr zugerechnet wird, in dem die Zahlung eingegangen ist und nicht dem Jahr, in dem die Leistung erbracht wird (abgesehen von der 10 Tages-Regelung bei regelmäßigen Ausgaben/Einnamen). Also ist der Umsatz schonmal dem Jahr des Zahlungseingangs zuzordnen. Wie stehts aber um den Gewinn, also Erträge und Aufwendungen?

Gilt da dasselbe Prinzip oder muss man da differenzieren? Beispiel: Der Unternehmer ist 2011 Kleinunternehmer, ab 2012 regelbesteuerter Einzelunternehmer. Der Unternehmer verkauft Möbel. 2011 bestellt ein Kunde Möbel für 1.500 Euro (Einkaufspreis 1.000 Euro) und bezahlt diese Anfang Dezember 2011 - Rechnungsdatum ebenfalls 2011. Geliefert und vor Ort zusammengebaut werden diese dann im Februar 2012.

Bei größeren Unternehmen, die ordnungsgemäße Buchführung berücksichtigen müssen, würde meines Wissens nach dann Umsatz und Gewinn ins Jahr 2012 fallen (via Rechnungsabgrenzungskonto).

In diesem Fall wäre der Umsatz in Höhe von 1.500 Euro für das Jahr 2011 anzusetzen (besagt ja die Quelle). Das kommt dem Unternehmer entgegen, da er für diese 1.500 Euro dann ja auch noch keine Umsatzsteuer abführen muss, richtig? Und der Gewinn in Höhe von 500 Euro würde ebenfalls ins Jahr 2011 fallen? Oder wird der dann wiederum ins Jahr der Leistungserbringung übertragen?

Viele Grüße!

Tut mir leid, da muss auch ich passen!
Bitte notfalls einen Steuerberater fragen!

VG Claudia

Zunächst einmal danke für die Antwort!

Also wenn ich das richtig deute, dann erklärt die Quelle, dass
die Einnahme dem Jahr zugerechnet wird, in dem die Zahlung
eingegangen ist und nicht dem Jahr, in dem die Leistung
erbracht wird (abgesehen von der 10 Tages-Regelung bei
regelmäßigen Ausgaben/Einnamen). Also ist der Umsatz schonmal
dem Jahr des Zahlungseingangs zuzordnen.

Hallo,

genau so sieht es aus.

Wie stehts aber um
den Gewinn, also Erträge und Aufwendungen?

Gilt da dasselbe Prinzip oder muss man da differenzieren?

Der Gewinn zählt dann auch ins Jahr des Zuflusses. Das gilt solange, wie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für das Finanzamt notwendig ist. Nur bei der Bilanzierung fallen andere Regelungen (Rechnungsabgrenzung) an. Dies ist aber wirklich erst später der Fall und gilt noch nicht pauschal für den Einzelunternehmer. Dieser muss eine doppelte Buchführung erst ab einem Jahresgewinn von mehr als 50.000 Euro einführen, vorher reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, bei der auch das Zufluss-Abfluss-Prinzip wieder zum Tragen kommt. Wie genau das jetzt im zugrunde liegenden Fall aussieht, sollte im Zweifel aber nochmal mit einem Steuerberater besprochen werden.

1 Like

Hi!

Bezahlung für eine Leistung einen Monat im Voraus? Na, du hasts richtig gemacht. Üblicherweise läufts andersrum…
Hoffe trotzdem, die Antwort triffts wenigstens einigermaßen:

Das kommt auf die Art und Weise deiner Besteuerung an. Bei der (üblichen) Sollversteuerung wird die Steuer bei Rechnungsausstellung fällig, bei Istversteuerung (erst auf Antrag) bei Zahlungseingang.

Unterliegst du der Sollversteuerung, ist das also kein Problem, aber das hast du dir verm. selbst schon gedacht.
Ansonsten kann ich nur zu einem Gang zum Steuerberater raten, mit der Kleinunternehmerschaft kenne ich mich zu wenig aus.
Ich bin auch der Meinung, dass ein Wechsel der Unternehmerkategorie pauschal auf die 5 Jahre bindend ist, ob nun freiwillig oder nicht.

Viel Erfolg.

Vielen Dank für die Antworten !!

Mittlerweile bin ich am überlegen, gar eine UG (haftungsbeschränkt) draus zu machen. Eventuell stelle ich zu dem Thema dann nochmal eine neue Frage :wink:

Aber die jetzige Frage dürfte sich geklärt haben. Es hätte mich auch ein wenig gewundert, wenn die Umsätze und/oder Gewinne ins nächste Jahr fallen würden.

Beantwortet das Finanzamt solche Fragen eigentlich auch und kann man sich auf die Antwort da dann verlassen? Einen (teuren) Steuerberater kontaktiere ich eher ungern.

Nochmals danke für die Antworten zu diesem Thema!

Erst einmal will ich mich kurz entschuldigen dafür, dass meine Antwort so relativ spät kommt. Ich hatte eine Reise zu machen und war für gut drei Woche nicht an meinem PC.
Zu ihrer Frage muss ihnen leider sagen dass ich ihnen darauf keine Antwort geben kann. Ich müsste nacharbeiten, kann mir das aber im Moment zeitlich nicht leisten, und hoffe dass sie mehrere Adressaten angeschrieben haben, dass eine weiterführende Antwort dabei ist. Die Antwort interessiert mich, und vielleicht können sie mir das Ergebniss ihrer Recherche mitteilen. Frdl., H.W.Gronau.