Hallo!
Im Folgenden soll es darum gehen, was zu beachten ist, wenn man vom Kleinunternehmer zum Einzelnunternehmer (richtiger Begriff?) werden will / muss. Also nehmen wir den Fall an, dass man nicht freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten will (was einen 5 Jahre binden würde), sondern man hat die Umsatzrestriktionen (17.500 Euro Vorjahr, 50.000 laufendes Jahr) übertroffen und wird somit im Folgejahr zum normalbesteuerten Unternehmer.
Nun soll es hauptsächlich um die Zuordnung der Erträge und Umsätze auf die verschiedenen Geschäftsjahre gehen. Nehmen wir an, dass der Unternehmer im Jahr 2011 noch Kleinunternehmer ist und schon absehen kann, dass er 2012 dann regelbesteuert wird.
Nun nimmt er im Dezember 2011 noch eine Summe, sagen wir einfach mal 2.000 Euro, ein, für eine Leistung, die er erst 2012 erbringt (Rechnung auf 2011 ausgestellt). Bitte korrigieren, wenn ich da falsch liege: Dann hat der Unternehmer 2011 diese 2.000 Euro Umsatz gemacht, der Ertrag wird jedoch ins Jahr 2012 übertragen. In der normalen Buchführung funktioniert das meines Wissens nach über ein Rechnungsabgrenzungskonto.
Doch wie funktioniert das jetzt in diesem Fall? Gibt es da eine Vereinfachung für Kleinunternehmer, dass zwischen Zeitpunkt des Zahlungseingangs und Datum der Leistungserbringung nicht unterschieden wird? Oder funktioniert das so wie eben beschrieben? Ein Kleinunternehmer darf ja eine Einnahmen-Ausgaben-Liste führen und kann auf die „normale“ Buchführung verzichten. Dann hätte er ja dieses Rechnungsabgrenzungskonto gar nicht.
Viele Grüße und danke schonmal vorweg für eure Antworten!