Raus aus gemeinsamen Hauskredit

Liebe/-r Experte/-in,

vor 3 Jahren haben mein Lebensgefährte und ich (1 gemeinsames Kind) zusammen ein Haus gekauft. Wir stehen beide im Grundbuch und beide im Kreditvertrag bei der Sparkasse. Wir haben beide ganz gute bezahlte Jobs, sind also Angestellte, ich würd sagen, unser Lebensstandard ist durchschnittlich gut.

Nun hat mir mein Lebensgefährte eröffnet, dass er vorhat, seine gut bezahlte Anstellung zu kündigen und sich selbsständig zu machen. Er will ein großes Grundstück mit darauf befindlicher Kfz-Reperatur-Halle pachten und vom jetzigen Besitzer auch einige technische Geräte per Mietkauf erwerben.

Ich persönlich bin absolut gegen dieses Vorhaben. Es ist nun mal nicht jeder zum Chef geboren, einige sind halt nur sehr gute Angestellte mit guten Gehalt. Ich kenne genug verkrachte Existenzen durch Firmenpleiten.
Das was an Pacht pro Monat gezahlt werden musst, ist ungefähr das, was mein LG z. Z. in seiner Anstellung verdient. Er müsste mit seiner Firma also mindestens doppelt soviel Umsatz im Monat machen, wie die Höhe der Pacht ist, um auch weiterhin seinen Anteil am Hauskredit zu zahlen bzw. um einfach seinen Lebensstandard wie jetzt weiter aufrecht zu erhalten.

Ich habe die Befürchtung, dass das von ihm geplante Vorhaben, eine eigene Kfz-Werkstatt zu führen, früher oder später scheitern wird. Wir wohnen am Rande von Berlin und es gibt hier genug Konkurrenz (z. B. ATU oder viele Private, die auf dem eigenen Grundstück Autos reparieren) und die viel günstigere Preise anbieten können.

Meine große Angst ist jetzt, dass es mit der Werkstatt nicht gut laufen wird, mein LG sich hoffnungslos verschuldet und es soweit kommt, dass wir das gemeinsame Haus verkaufen müssen. Da wir dieses jedoch erst 3 Jahre abzahlen, zahlen wir ja zZ noch hauptsächlich Zinsen ab. D. h. bei einem Verkauf wäre immer noch eine große Summen von uns an die Bank zurück zu zahlen.

Hätte ich vor 3 Jahren gewusst, dass mein LG vor hat, irgendwann mal seine gut bezahlte und feste Anstellung aufzugeben und sich solchen Phantasterein mit eigener Firma etc. hinzugeben, hätte ich nie und nimmer mit ihm einen Kredit für ein Haus unterschrieben.

Ich würde gern aus dem Kreditvertrag fürs Haus raus (allerdings NICHT aus dem Grundbuch) und mit meinem LG einen Mitvertrag machen in der Höhe, die eben genau der Geldsumme entspricht, mit der ich mich monatlich an der Kreditzrückzahlung beteilige.

Ich habe einfach Angst davor, in diese ganz finanzielle Misere mit rein gezogen zu werden, nur weil das Unternehmen eigene KfZ-Werkstatt, wo ich wirklich absolut dagegen bin, scheitert.

Aufgrund meines kleinen Kindes arbeite ich nur Teilzeit, verdiene auch nicht soviel und will einfach nicht, dass mein Sohn und ich aufgrund der hochfliegenden Pläne meines LG auch noch in den Schulden stecken.

Ich kann schon nicht mehr schlafen, weil ich gerade Tag und Nacht grüble, was mit unsere Familie passiert, wenn mein LG wirklich seinen Job kündigt und sein Ding mit der Firma durchzieht, er würde gern ab September 2010 loslegen. Ich habe wirklich zur Zeit Horrorvorstellungen, ich denen ich mich mit meinem Kind unter ner Brücke wohnen sehe bzw. in einer 1-Raum-Sozialwohnung im Plattenbau.

Wir haben uns hier echt was aufgebaut mit dem gemeinsamen Hause und nun wil mein LG alles aufs Spiel setzen, weil er denkt,er muss sich mit Anfagn 30 nun selbständig machen. Und das, wo Deutschland gerade die größte Finanz- und Wirtschaftskrise überhaupt hat, schlimmer gehts doch echt nicht mehr…

Ich würde mich freuen, wenn ich hier einige Tipps bekommen könnte, wie ich mich am besten verhalten soll, bevor ich einen Termin bei unsere Kreditsachbearbeiterin mache.

MfG
Blaupunkt

Wenn ich dich richtig verstanden habe, geht es darum, zu verhindern, dass, falls dein Lebensgefährte scheitert, dessen Gläubiger auf das Haus zugreifen.
Dein Plan aus dem Kreditvertrag, nicht aber aus dem Grundbuch auszusteigen, wird nicht klappen, da wird die Bank wohl kaum zustimmen. Abgesehen davon können dann die Gläuberger deines LG im Fall des Falles immer noch auf das Haus zugreifen. Außerdem sind solche Vertragsänderungen mit beträchtlichen Kosten verbunden.
Am einfachsten wäre es, du und dein LG lassen ein gegenseitiges Belastungs- und Veräußerungsverbot ins Grundbuch eintragen. Das wirkt natürlich nicht gegen die bestehende Hypothek, wohl aber gegen alles, was in der Zukunft liegt. Gegen die Risken der Selbstständigkeit deines LG ist das Haus jedoch absolut geschützt.
Der schlimmste Fall dann: Dein LG macht pleite und kann auch die Krediteraten für das Haus nicht mehr bedienen. Dann könnte die Bank zwar auf das Haus zugreifen, aber mit der kannst du verhandeln: Etwa, indem du das Haus zur Gänze übernimmst und auch die gesamten Kreditraten. Vor den übrigen Schulden deines LG bist du aber zur Gänze geschützt.
Trotz allem: Ich wünsche deinem LG alles Gute für den sehr schwierigen Weg in die Selbständigkeit. Trotzdem ist es vernünftig, wenn du dich so gut als möglich schützt.

Sehr geehrter Herr Aistleitner,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Ja, sie haben mich richtig verstanden, es geht mir darum, zu verhindern, dass falls mein LG scheitert, seine Gläubigher auf das Haus zugreifen können.

Das mit dem Belastungs- und Veräußerungsverbot im Grundbuch klingt jetzt erstmal für mich nach der richtigen Lösung für mein Problem.

Allerdings habe ich dazu folgenden Satz gefunden: „Ein solches Belastungs- und Veräußerungsverbotes ist allerdings nur dann grundbücherlich eintragungsfähig, wenn es zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern, Adoptiv-, Stief- oder Pflegekindern sowie deren Ehegatten erfolgt.“

Wir sind ja nicht verheiratet. Kann man das gegenseitig Belastungs- und Veräußerungsverbos dennoch im Grundbuch eintgragen lassen? Denn da stehen wir ja beide drin. Heiraten kommt für mich nicht in Frage.
Ist es also möglilch, trotzdem beim Grundbuchamt das Verbot eintragen?

Mit freundlichen Grüßen

Blaupunkt

Ich bin zwar Jurist, allerdings in Österreich. Das deutsche und das österreichische Recht sind einander sehr ähnlich, aber nicht immer komplett deckungsgleich. Vielleicht sollten Sie einmal bei einem Gericht oder Grundbuchamt kostenfrei Erkundigungen über Details einholen.
Es gibt natürlich auch zusätzliche Varianten. Ihr LG könnte seinen Hausanteil an Sie übertragen. dann ist das Haus sicher, allerdings ist ihr LG dann voll in Ihrer Hand. Wird er daher wohl eher nicht machen.
Es wäre auch möglich, dass Ihnen auf seinem Anteil ein lebenslanges Nutzungsrecht eingeräumt wird. Dann können die Gläubiger zwar auf den Anteil Ihres LG zugreifen, aber sie haben nicht davon. Dieser Anteil ist, wenn mit dem Nutzungsrecht belastet, auf absehbare Zeit wertlos. Daher werden die Gläubiger das eher nicht tun, weil sie sich ja zusätzlich mit den anteiligen Betriebs- und Erhaltungskosten belasten würden.
Das Wichtigste habe ich ohnehin vergessen zu sagen. Sie dürfen natürlich auf keinen Fall einen Kreditvertrag Ihres Mann mit unterschreiben, weder als Mitschuldner noch als Bürge, auch nicht als Ausfallsbürge. Aber das wissen Sie vermutlich ohnehin.

Sehr geehrter Herr Aistleitner,

vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Unterschrift wird in Zusammenhang mit der Firma meines LG niemals irgendwo auftauchen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Das mit den lebenslangem Nutzungsrecht auf seinen Anteil klingt auch sehr gut.

Ich habe germerkt, dass mein LG und ich nicht um einen Termin bei einem Anwalt drum rum kommen, um alles wasserdicht hinzubekommen. Nur ein Fachmann kann uns da wirklich vor Ort weiterhelfen und uns auch die entsprechenden Schriftstücke aufsetzen.

Ihnen danke ich ganz herzlich für ihre raschen und kompetenten Tipps und entsende herzliche Grüße nach Österreich.

A. Kaiser

Liebe Frau Kaiser!
Bei einer Vereinbarung über ein Nutzungsrecht (heißt bei Ihnen in Deutschland soweit ich weiß “Nießbrauch“) müssen sie ohnehin einen Rechtanwalt oder Notar in Anspruch nehmen, denn dieses Recht wirkt gegen Dritte (z.B. die Gläubiger Ihres LG) nur, wenn es im Grundbuch eingetragen ist.
Gehen Sie bei der Auswahl eines Rechtsberater sehr sorgfältig vor, ziehen Sie am besten vorher Erkundigungen ein, die Qualität ist durchaus unterschiedlich. Bezüglich des Honorars ist es vernünftig, gleich am Anfang festzulegen, was die Leistung sein soll und wie viel es kostet. Lassen Sie sich darüber einen Kostenvoranschlag geben, dann gibt es nachher keine Überraschungen.
Viel Glück für die Zukunft!
P. Aistleitner
PS: Ich bin zwar Österreicher und habe auch in Österreich gearbeitet, lebe aber seit etlichen Jahren in Thailand. Das Klima hier, das buddhistische Ambiente, aber auch die Lebenshaltungskosten sind einfach überzeugend.

Da kann ich leider nicht helfen.