Rausgeschmissen aus der PKV

Hallo.
Meine Freundin ist selbsständig und war Privatversichert. Sie ist im 8 Monat Schwanger und wurde aus der PKV rausgeschmissen. Keine andere Versichenrung will sie versichern.Das einzige was manIhr anbietet it ein sogenanter Basis Vertrag?! Hat sie wirklich keine andere Möglichkeiten mehr? Hat jemand eine Ahnung? Die ZEit wird knapp, denn sie steht kurz vor der Entbindung.
Vielen dank schon mal…
LG

Hast du eine Ahnung, aus welchem Grund sie rausgekündigt wurde?
-würde mich mal interessieren-

Das Angebot, in den Basistarif weiterversichert zu werden ist von Prinzip her korrekt seitens der PKV. Aber interessant wäre der Grund für die Beendigung.

Dann wäre das auch die einzige Option für sie, denn eine andere PKV wird sie kaum nehmen wollen, und der GKV ist sie nicht zuzuordnen.

Sie hat also die Beiträge nicht bezahlt? Oder hatte sie bei Antragstellung bei den Angaben zum Gesundheitszustand gelogen?

Eine Kündigung kann die PKV nicht aussprechen. Es besteht in Deutschland Pflicht zur Krankenversicherung.

Den Basistarif muss die PKV anbieten.

Also, was genau hat die PKV ausgesprochen und warum?

Hallo Lina,

generell muss eigentlich schon viel passieren, um aus der PKV geworfen zu werden. Sie muss entweder zusehen, das Sie jemand bekanntes schnell einstellt, und sei es nur auf 400 Euro Basis. Dann kann sie sich wieder GKV versichern ! Das wäre meine einzige Idee…

Hallo Lina, erstmal keine Angst, deine Freundin hat auf jeden Fall Versicherungsschutz.

Warum ist sie denn aus der PKV rausgeschmissen worden?! Hat Sie bei Antragstellung Fragen falsch beantwortet oder ist sie wegen nichtzahlung rausgeworfen worden.

Da mir viele Daten zur genaueren Einschätzung fehlöen, würde ich folgendes Empfehlen.

  1. Sie soll zur gesetzlichen Krankenversicherung gehen und dort prüfen lassen, ob sie wieder Mitglied sein kann. Die werden ihr dann genau erklären, weshalb und warum es geht oder nicht geht. Bekommt Sie die Information dass es nicht geht, dann weiss Sie auf jeden Fall schon einmal Bescheid, dass sie zu einer privaten Krankenversicherung muss.

  2. Sofern Sie nicht wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung oder nichtzahlung von Beiträgen rausgeworfen wurde, kann sie zur alten PKV zurück, falls einer der vorgenannten Gründe zutrifft, dann muss sie jede andere private Krankenversicherung aufnehmen. Sie bekommt dann Versicherungsschutz über den sogenannten Basistarif. Der enthält die gesetzlichen Leistungen und kostet genausoviel wie die gesetzliche. Ganz wichtig in dem Zusammenhang: Jeder Vertreter einer privaten Krankenversicheurng wird 1000 Gründe nennen, warum und wieso es nicht geht sie dort aufzunehmen. Einfach hartnäckig bleiben, die bekommen einfach kein Geld dafür und wollen deshalb nicht in die Gänge kommen. Die Gesellschaften wollen es ebenso wenig, denn alle Gesellschaften protzen damit, dass Sie nur ganz wenige Basisversicherte haben.

Also zusammengefasst: Sie hat definitiv Versicherungsschutz, es geht nur darum ob GKV oder PKV.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Wenn Sie bereits seit längerem keine Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung gezahlt hat, dann droht ihr hier noch ein ganz empfindliches Bussgeld. Darum soll sich sich ebenfalls schnellstens kümmern. Und wenn die Selbstständigkeit so schlecht läuft, dann Gewerbe abmelden uns ggf. in Hartz 4 gehen.

Viele Grüße

Michael Zieren

Danke erstmal für eure Antworten.
Also der Antrag wurde von einem Versicherungsvermittler ausgefüllt(dieser Vermittler wurde online gefunden).Dieser hat die Felder zu den Gesundheitsfragen gar nicht angekreuzt! (werder ja noch nein).Sie hat den Vertrag trotzdemunterschrieben unt per Fax zurück geschickt. Jetzt beruft sich dei Versicherung auf den § 123 und sagt das der Vertrag nicht zur stande gekommen ist.
Die Beiträge wurden aber bis heute bezahlt.
Der Partner meiner freundin ist auch bei der selben VErsicherung versichert und der Antrag wurde auf die gleich Art ausgefüllt, er ist weiterhin versichert!

Na toll, also Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.

Also Basistarif oder versuchen, in die alte GKV zu kommen.

Und später gegen den Vermittler vorgehen. Rechtsschutzversicherung vorhanden? Wenn nicht ggfls. PKH beantragen, wenn das Einkommen gering ist.

Ich bin immer wieder erstaunt über die Leute. Deine Freundin ist selbstständig und hat einfach mal so einen Antrag unterschrieben und an einen ihr unbekannten Vermittler geschickt?! :o()

Also Selbstständige sollten schon von Natur aus vorsichtig sein, da sie anders als normalsterbliche vom Gesetzgeber als Vollkaufmann angesehen werden und somit voll und umfänglich haften für die Erklärungen die sie abgeben.

Wenn der Ehemann das genauso gemacht, bin ich mehr als erstaunt. Wieso macht man denn sowas mit Leuten, die man gar nicht kennt. Ist aber immer dasselbe. Die Verteter vor Ort sind zu teuer, und im Internet findet man Versicherungsschutz für kleines Geld. Und sowas kommt dann von sowas. Wenn Sie den Antrag aber nur gefaxt hat und das Original noch zuhause liegen hat, dann liegt der Fall ja noch ganz gut, dann kann sie den entsprechenden Vermittler haftbar machen! Mit einem Rechtsanwalt abklären, nach Möglichkeit noch mit einem, der sich in Versicherungsrecht ein bischen besser auskennt. Oder zu einem gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater gehen, der kann dann versuchen Ihr gegen Gebühr zu helfen. Desweiteren soll der Ehemann prüfen, ob auch bei ihm die Versicherung bestehen bleiben kann. Die privaten Krankenversicherer fragen erst bei größeren Rechnungen bei den angegebenen Ärzten nach, welche weiteren Erkrankungen bestehen. Und dabei wird dann meist die Büchse der Pandora geöffnet. Ist aber ein zu komplexes Thema. siehe weiter oben hierzu Versicherungsberater und / oder ein guter Versicherungsmakler.

Aber trotzdem erst einmal zu deiner Frage: Der § 123 wovon?! Maßgeblich für die PKV ist der § 206 des Versicherungsvertragsgesetzes. Denn dieser regelt die Kündigungsmöglichkeiten des privaten Versicherers.

Und darin ist sogar in Absatz 1 geregelt, dass eine private Krankenversicherung sogar bei Anwendung des § 193 VVG (wahrscheinlich hast Du den gemeint!) keine Kündigung aussprechen darf.

Du siehst, es ist also eigentlich alles geregelt. Entweder hat deine Freundin Dir nicht alles gesagt, oder es steckt noch mehr dahinter.

Im § 193 VVG ist geregelt, welche Bedingungen vorliegen müssen, damit von einer Pflichtversicherung auszugehen ist. Wenn deine Freundin also einen entsprechenden Tarif abgeschlossen hat, der mindestens (stark vereinfacht!) Leistungen wie die gesetzliche hat, dann ist das Kündigungsrecht der PKV quasi ausgeschlossen. Dann geht nur noch Kündigung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung.

Ist aber müssig sich Gedanken darüber zu machen. Die nächsten Schritte kennst Du: Erst GKV dann PKV und danach dann den Rechtsanwalt aufsuchen und sich drum kümmern, den Vermittler aus dem Verkehr zu ziehen.

Wenn es nicht so klappt, dann mal nach mir googeln und melden. Vielleicht kann ich euch noch ein paar Tips zu Rechtsanwalt und / oder Versicherungsberater geben.

Zu den Gesetzestexten geht es hier lang:
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/index.html

(in den Browser kopieren, dort könnt ihr die entsprechenden Paragraphen dann nachlesen!).

Viele Grüße

Michael Zieren

Rausgeschmissen aus der PKV
Danke nochmals an alle!
Das war ne tolle Hilfe!
Ich hab alles weiter geleitet und sie hat jetzt ihren Anwalt eongeschaltet. Und eine andere PKV wird sie wohl in den Basistarif aufnehmen.
LG
Lina

Hallo Lina85,
der Basistarif ist die einzige, allerdings auch von
Versichererseite
zwingende Lösung (allerdings recht teuer bei schlechten Leistungen,
sehr ähnlich der gesetzlichen Kasse).

Der richtige Weg, wäre mit dem Versicherer zu verhandeln, den
Raussschmiss zurückzunehmen und eine Weiterversicherung zu vereinbaren,
auch wenn ev. ein deftiger Zuschlag vereinbart würde. Besser als der
Basistarif dürfte es dennoch sein. Es ist eben wictig, zu wissen,
warum der Raussschmiss denn erfolgte und ob dieser denn tatsächlich
unvermeidbar war.

Es kann sein, dass der Ombudsmann der PKV hier wesentlich
weiterhelfen kann. Bitte kontaktiere diesen und schildere den
Fall (möglichst detailiert, sonst kann dieser auch
nichts aussagen). Der Ombudsmann der PKV ist ein Mittelsmann
zwischen Versicherten und Gesellschaft („für den Versicherten“)
und seine Dienste sind immer kostenlos. E v e n t u e l l kann er
für Deine Freundin aushandeln, dass der Vertrag doch
mit Zuschlag fortgeführt werden kann (auch wenn der Vertrag ev.
schon beendet wurde).

Der Link zur Homepage des Ombudsmannes der PKV und mehr
Info hier auf unserer Homepage:
http://www.pkv-netz.com/ombudsmann1-f.htm

Liebe Grüße
Hans-Günter