Hallo,
kann ein Student (26) während dem Studium aus der elterlichen Wohnung ohne weiteres rausgeworfen werden?
Danke.
sw
Hallo,
kann ein Student (26) während dem Studium aus der elterlichen Wohnung ohne weiteres rausgeworfen werden?
Danke.
sw
Hallo Schneewittchen,
vorweg: Ich bin keine Rechtsexpertin.
Die Frage ist, ob er Miete bezahlt und einen regulären Mietvertrag hat. Wenn dem so sein sollte, gelten die üblichen Regeln, die immer gelten, wenn ein Vermieter einen Mieter loswerden will - wobei auch das durchaus machbar ist, wenn der Vermieter Eigenbedarf geltend macht.
In dem Fall kann er sich natürlich auch an den Mieterschutzbund wenden, hier die Internetadresse:
http://www.mieterschutzbund.com/
Zahlt er keine Miete und wohnt „einfach nur so“ bei den Eltern, dann sehe ich gar keine rechtliche Handhabe des Sohnes gegen seine Eltern - schliesslich haben sie ihn in dem Fall aus Goodwill bei sich wohnen lassen.
Vielleicht hat aber einer der Rechtsexperten eine bessere Idee.
Liebe Grüsse, Nike
Hallo snowwhite,
kann ein Student (26) während dem Studium aus der elterlichen
Wohnung ohne weiteres rausgeworfen werden?
*hihi* Siehe auch Deine Anfrage ein bisserl weiter unten hier im Brett.
Aber vom gesunden Menschenverstand her würde ich mal sagen, daß sie das schon können! Ich meine, es wird dazu ja auch ne Vorgeschichte geben - seien es nun unterschiedliche Lebensauffassungen und daraus entstehender Zoff oder seien es einfach Platzprobleme in der elterlichen Wohnung.
Und ich nehme auch mal an, daß Deine Eltern (es geht um Dich, oder?) Dich auch nicht von heut auf morgen „vor die Tür setzen“, sondern sicherlich so lange abwarten, bis Du ne eigene Bude gefunden hast.
Zur finanziellen Situation: Wenn ich das von unten noch richtig im Kopf habe, kriegst Du im Moment schon Bafög. Soweit ich weiß, ist der Bafög-Satz davon abhängig, ob Du bei den Eltern wohnst oder ne eigene Wohnung hast. Da kann Dir aber das Bafög-Amt an Deiner Uni weiterhelfen.
Darf ich nun noch meine Meinung kund tun? Du bist jetzt 26 und Student, das ist doch eigentlich eine gute Zeit und Gelegenheit das heimische Nest zu verlassen *g* Und vielleicht sind ja Deine Eltern auch bereit Dich finanziell oder mit „Sachspenden“ ein wenig zu unterstützen?
Liebe Grüße und alles Gute
Petzi
Hi Snowwhite,
kann ein Student (26) während dem Studium aus der elterlichen
Wohnung ohne weiteres rausgeworfen werden?
Das können sie sogar, wenn Du Sozialhilfeempfänger wärst!! Soweit ich informiert bin, müssen sie Dir einen angemessenen Zeitraum geben, Dir etwas Neues zu suchen, das sind aber meist so um die 14 Tage, also nicht viel. Es sei denn, Du hast randaliert, sie bedroht oder ähnliches. Dann könnten sie Dir sogar Hausverbot erteilen lassen.
Ich kann das jetzt nicht rechtlich untermauern, aber eine Freundin von mir hat so mal ihren ehemals Herzallerliebsten vor die Tür gesetzt bekommen, der zwar nicht auf dem Mietvertrag stand, aber trotzdem einfach nicht gehen wollte.
Jana
P.S. Mit 26 wird’s aber sowieso auch langsam Zeit, oder *g*?
Nicht so einfach wie einige denken…
Hallo,
kann ein Student (26) während dem Studium aus der elterlichen
Wohnung ohne weiteres rausgeworfen werden?
Mal aus sicht der Polizei, also im zivilrechtlichen Sinne laienhaft .
Was bedeutet rauswerfen?
Der Sohn wird aus der Wohnung gewiesen (mit oder ohne Frist) und weigert sich zu gehen.
Er unterlässt es also die Wohnung zu räumen und die Eltern rufen die Polizei.
Diese darf nicht einschreiten, da der Sohn in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt hat. Er darf nicht einfach auf die Strasse gesetzt und zum Obdachlosen gemacht werden, es handelt sich hierbei um sogenannte zivilrechtliche Streitigkeiten.
Das bedeutet die Eltern müssen u.U. den Sohn aus der Wohnung hinausklagen, auf jeden Fall werden sie um eine Anwaltliche Vertretung nicht herumkommen, wenn der Sohn auf Stur schaltet.
Extremere Beispiele:
Der Sohn oder die Eltern wechseln das Schloss aus während der jeweils andere nicht zu Hause ist. Wieder kommt es zum Polizeieinsatz.
Hier würde die Poliezi lediglich dafür sorgen, dass es nicht zu Auseinandersetzungen kommt.
Würde der Rausgeworfene einen Schlüsseldienst anfordern, würde die Polizei nicht einschreiten, erst wenn es zu Handgreiflichkeiten kommt.
Ich will damit nur sagen, dass ist nicht so einfach wie einige Vorschreiber sich das denken.
Ähnlich sieht es aus wenn man mal einen „Freund“ oder seinen neuen Lebenspartner „ein paar Wochen“ bei sich wohnen lässt weil er keine eigene Bleibe mehr hat… ich warne Unvorsichtige, so wechseln Wohnungen ihre Mieter…
Sein Recht auf die eigene Wohnung muss man dann auf dem Rechtswege geltend machen - aber wie das funktioniert wissen andere besser als ich…
Gruß,
M.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
das kann ich bestätigen.
Ich habe (beruflich) von einem Fall gehört, wo die Eltern Räumungsklage gegen ihren (psychisch kranken) Sohn erhoben haben, der ihnen das Leben zur Hölle macht und nicht freiwillig ausziehen will. Anders geht es im Extremfall wohl nicht.
Natürlich muss es nicht immer so weit kommen. Die meisten würden wohl nach entsprechendem Druck durch die Eltern mehr oder weniger freiwillig ausziehen.
Eine andere Frage ist natürlich der Unterhalt. Es stimmt zwar, dass man ein höheres Bafög bekommt, wenn man eine eigene Wohnung hat. Jedoch ist Bafög doch, soviel ich weiß, auch von der Höhe des Einkommens der Eltern abhängig, oder? Sollten diese ein hohes Einkommen haben und das Bafög dadurch niedriger ausfallen, müssten die Eltern natürlich Barunterhalt leisten, wenn sie den Sohnemann vor die Tür setzen, vorausgesetzt, es handelt sich noch um das erste Studium. Falls er zwischendurch den Studiengang gewechselt hat, kann es mit dem Unterhaltsanspruch schon wieder problematisch werden.
Gruß
Nelly