Hallo,
zu folgendem Sachverhalt hät ich gern eure Meinung gehört oder gegebenenfalls Rat eingezogen. Ich versuche mich kurz zu fassen ist aber dennoch etwas mehr:
Eine mir Bekannte hat sich vor ca. 6 Wochen in die Psychiatrie einweisen lassen (um endlich ihre ziemlich beschissene Kindheit aufzuarbeiten). Die haben sie dort behalten (Diagnose unter anderem: Suizidgefahr, Verdacht auf Borderline, manische Depressionen).
Nach zwei Wochen hat man sie in die Tagesklinik entlassen.
Nach einiger zeit musste sie einen Vertrag unterschreiben, dass sie bei nochmaligem Zuspätkommen aus der Therapie fliegt, da sie halt desöfteren zu spät kam.
Sie kam wieder zuspät. Sie fliegt aus der Klinik. Ihr Therapeut hat ihr offenbart, dass er mit ihr nicht klarkommt, weil sie ein sehr einnehmendes Wesen hat, er habe Angst vor ihr.
Der Oberarzt schmeist sie in der Tat aus der Klinik, ohne sich ihre Akte überhaupt näher angesehen zu haben.
Ihr geamtes Umfeld (Freunde, Bekannte) sucht sie zu stützen. Ohne Zweifel will sie die Therapie fortsetzen.
Was ich nicht verstehe ist: Warum überweist sie die Klinik nicht direkt in eine andere Institution wenn sie mit ihr nicht klarkommen? Warum schmeist man sie unter dem Vorwand Zuspätkommvertrag verletzt raus - anstatt sie wieder fest aufzunehmen?
Wie verantworten es diese Leute, jemanden der Suizidgefährtet ist mitten in der Therapie rausschmeisen? Ihre eigene Ausage dazu war: „Jetzt habe ich alle meine Probleme ausgegraben, nicht mehr verdrängt, um sie zu lösen, der Abbruch ist so, als würde man mich aufgeschnitten haben und die Operation abbrechen“ .
Ich finde das grob fahrlässig von der Klinik und bin der Meinung, dass hier der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung vorliegt. Wie seht ihr das?
Sollte ich im falschen Brett sein, bitter entsprechend verschieben!
Danke fürs lesen, danke für Rat!
Viele Grüße
Kroeger