Hallo Experten,
mal angenommen ein gesetzlich Krankenversicherter wechselt aufgrund entsprechendem Gehalt in die PKV. Diese kündigt ihm nach einem halben Jahr, weil sie behauptet, er hätte eine Allergie nicht angegeben und seine Ärztin hätte aufgrund einer Allergie Medikamente verschrieben. Tatsächlich hat der Mann aber keine Allergie und die Ärztin rückt keine Krankenakte heraus. Jetzt hat der Mann keinen Versicherungsschutz? Was kann er tun? Eine andere Kasse nimmt ihn nicht - nur zu horrenden Beiträgen.
Gruß
Dora
heraus. Jetzt hat der Mann keinen Versicherungsschutz?
So ist es.
Was kann er tun?
Sich umgehend an einen Fachmann für Krankenversicherungen wenden.
Eine andere Kasse nimmt ihn nicht - nur zu
horrenden Beiträgen.
Warum zu horrenden Beiträgen ? Gibt es doch eine Vorerkrankung ?
Hallo Dora,
ich würde in solch einem Fall folgendermaßen vorgehen. Erstens rausfinden um welche Allergie und Medikamente es sich dreht. Damit direkt zum Arzt gehen und um sofortige schriftliche Stellungnahme bitten.
Sollte der Arzt sich streuben sofort an die Ärztekammer wenden. Wenn die Allergie vorher bereits bestanden haben soll, müsste die Krankenkasse, in der die betroffene Person vorher versichert war, ebenfalls Auskünfte erteilen können. Die wären sicherlich sehr verbunden, wenn hier ein Arzt, der Abrechnungsbetrug begangen hat, entlarvt werden würde.
Viele Grüße
Ralf
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Die Ärztin ist gemäß Musterberufsordnung der Ärzte verpflichtet Auskunft zu geben und Kopien der Akten zu fertigen.
Dies gilt für obejektivierbare Einträge!
Wenn es keine Allergie und keine Medikamente gab - klagen!
Eine neue PKV finden wir - die Frage wäre zu welchen Konditionen! Von horrenden Beiträgen würde ich jetzt aber nicht sprechen. Wegen Allergien und Medikamenten dagegen gibt es eigentlich auch keinen Rücktritt - allerhöchstens in Bezug auf einen bestimmten Tarif. Dann hätte die Gesellschaft einen anderen Tarif angeboten. Da muss etwas anderes sein und dahinter stecken!
Thorulf Müller
[email protected]
Hallo Dora,
mal angenommen ein gesetzlich Krankenversicherter wechselt
aufgrund entsprechendem Gehalt in die PKV. Diese kündigt ihm
nach einem halben Jahr, weil sie behauptet, er hätte eine
Allergie nicht angegeben und seine Ärztin hätte aufgrund einer
Allergie Medikamente verschrieben. Tatsächlich hat der Mann
aber keine Allergie und die Ärztin rückt keine Krankenakte
heraus. Jetzt hat der Mann keinen Versicherungsschutz? Was
kann er tun? Eine andere Kasse nimmt ihn nicht - nur zu
horrenden Beiträgen.
Wir reden hier von einer privaten Krankenversicherung, ja?
Also ich kenne das so, dass der Arzt die Rechnungen an den Patienten schickt und dieser sie dann bei seiner PKV einreicht. Ebenso wird mit den Rezepten verfahren (Patiente bezahlt Medikamente auf Privatrezepte in der Apotheke und reicht das Rezept bei der Versicherung ein).
Daher müsste der Patient doch wissen was für Allergiemedikamente verschrieben wurden und welche Untersuchungen / Diagnosen abgerechnet wurden. Selbst wenn der Patient seine Arztrechnungen nicht kontrollieren sollte und verschriebene Medikamente „blind“ schluckt, so hat er doch jetzt immer noch die Möglichkeit die Duplikate der Rechnungen und Rezepte anzusehen und zu lesen.
Oder steh ich auf dem Schlauch?
Grüße von
Tinchen
Hallo Tinchen,
Wir reden hier von einer privaten Krankenversicherung, ja?
Ja, die ihn rausgeschmissen hat, weil er etwas bei Antragstellung nicht angegeben hat!
Also ich kenne das so, dass der Arzt die Rechnungen an den
Patienten schickt und dieser sie dann bei seiner PKV
einreicht. Ebenso wird mit den Rezepten verfahren (Patiente
bezahlt Medikamente auf Privatrezepte in der Apotheke und
reicht das Rezept bei der Versicherung ein).
Daher müsste der Patient doch wissen was für
Allergiemedikamente verschrieben wurden und welche
Untersuchungen / Diagnosen abgerechnet wurden. Selbst wenn der
Patient seine Arztrechnungen nicht kontrollieren sollte und
verschriebene Medikamente „blind“ schluckt, so hat er doch
jetzt immer noch die Möglichkeit die Duplikate der Rechnungen
und Rezepte anzusehen und zu lesen.
Als privatpatient, ja - aber vor dem Übertritt ist man GKV Patient. Übrigens auch dort sagt einem der Arzt die Diagnose und man holt das Medikament in der Apotheke und nimmt es mit nach Hause!
Oder steh ich auf dem Schlauch?
Ja!
Thorulf Mülller