Hallo,
hypothetisch:
A ist mit B seit 2 1/2 Jahren zusammen. B ist ein Ar****och und betrügt A.
Die beiden wohnen seit 1 1/2 Jahren in einem gemieteten Haus. Der Mietvertrag läuft nur auf B. Und B möchte jetzt, dass A auszieht, weil der Lover von B am Mittwoch kommt.
Im Perso von A steht auch die Adresse. Kann B ih einfach vor die Tür setzen? Sodass A obdachlos ist???
Was ist mit den Besitztümern von A? Darf B ihm des Hauses verweisen?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
Hallo,
hypothetisch:
A ist mit B seit 2 1/2 Jahren zusammen. B ist ein Ar****och :und betrügt A.
Solche Ausdrücke sollte man auch in einem Forum vermeiden.
ich bin raus.
Hallo !
Ja,B kann ihn raussetzen. Das mag nicht schön sein,aber welche Rechte macht man denn geltend? Kein Mietvertrag,nicht mal Untermiete.
Jeder Untermieter wäre rechtlich besser dran und hätte eine Kündigungsfrist.
Sachen,die A gehören darf B aber nicht behalten,er muss das alles herausgeben. A muss es aber auch zeitnah abholen oder gleich mitnehmen.
Obdachlos ?
Da wendet man sich an die Gemeinde/Stadt,die würde sich kümmern müssen,wenn man wirklich keine Unterkunft auf die Schnelle oder überhaupt findet.
MfG
duck313
Wenn der „Mann“ ein eingetragener Lebenspartner ist, gelten Besonderheiten. In diesem Falle kann der „Betrogene“ u. U. nach § 14 LPartG vorgehen und beantragen, dass ihm die Wohnung allein zugewiesen wird.