Rauswurf aus der elterlichen Wohnung

Guten Tag,

die alleinerziehende Mutter (gemeinsames Sorgerecht) eines volljährigen Sohnes in Schulausbildung, ist davon überzeugt, das ein weiteres Zusammenleben nicht möglich ist. Sie hatte eine Frist gesetzt, dass dieser zum Ende des Schuljahres auszuziehen hat, welche dieser akzeptiert hat. Es bestehe dann unter Anderem die Möglichkeit für diesen, beim Vater einzuziehen.
Durch weitere Streitigkeiten, droht die Mutter nun jedoch ihren Sohn schon früher und notfalls gewaltsam vor die Tür zu setzten. Anlass der Streitigkeiten sind die Nichtwahrnehmung häuslicher Pflichten, weitere Verfehlungen seitens des Sohnes gibt es nicht. Auch ist keine Gewalt oder ähnliches im Spiel, es besteht also kein dringender Handlungszwang.
Welche Rechte hat der Sohn nun gegenüber seiner Mutter? Ist ein fristloser Rauswurf rechtmäßig? Wie ist mit dessen Besitz, Möbel etc. umzugehen, dürfen diese einfach vor die Tür gestellt werden? Nach dem Rauswurf hat die Mutter entsprechend Unterhalt zu zahlen, hat aber ansonsten keine weiteren Pflichten?
Des Weiteren hat die besagte Mutter einen zweiten Sohn, ebenfalls Schüler, allerdings (noch bis zum Mai 2014) minderjährig. Wie gestalten sich die oben genannten Fragen in seinem Fall?

Freundliche Grüße und Danke im Voraus für etwaige Antworten

Hallo,

sollte es sich um einen echten Fall handeln, rate ich dem jungen Mann, sich beim Jugendamt beraten zu lassen.

Ingeborg

leider kann ich ier nicht weiter helfen.

mfg

Hallo,
zunächst mal geht es ja in Ihrer Frage um den volljährigen Sohn. Diesen kann die Mutter natürlich des Hauses verweisen, wenn ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Aber mit einer angemessenen Frist. Ob die Missachtung häuslicher Pflichten allerdings solch einen Schritt schon nötig macht, sei dahin gestellt - da gäbe es bestimmt noch andere Möglichkeiten, den Sohnemann zum Nachdenken zu bringen.

Sollte der Sohn ausziehen, wäre die Mutter ihm gegenüber unterhaltspflichtig, wenn er noch in einer Ausbildung steckt. Er müsste natürlich HartzIV beantragen und dann würde geprüft, wer sonst ihm gegenüber leistungspflichtig und leistungsfähig wäre.

Was den jüngeren Sohn angeht - in seinem Fall müsste das Jugendamt ins Boot geholt werden.

Alles Gute

Micha

Hallo,

sorry, dass die Antwort so lange gedauert hat. Mein PC hat eine Zeit lang w-w-w-Anfragen falsch einsortiert. Das habe ich erst jetzt bemerkt.

Klar kann die Mutter den volljährigen Sohn - mitsamt seiner Habe - vor die Tür setzen. Es ist ihre Wohnung und wenn der Sohn dort leben will, muss er sich an die „Hausordnung“ halten.

Ob sie Unterhalt zahlen muss, hängt davon ab, ob sie genug Einkommen hat.

Sollte der volljährige Sohn nicht in einer allgemeinbildenden Schule sein, geht ihm der minderjährige Bruder bei der Verteilung der Mittel vor.

Sohn kann übrigens rechtzeitig dafür sorgen, dass er seine persönlichen Sachen, abholen tut.

Gruß

Zuerst einmal Entschuldigung für die verspätete Antwort, früher war es mir leider nicht möglich. Ich bin kein Jurist - daher kann ich keine wirklich fundierte Antwort geben - das Jugendamt wäre der geeignete Ansprechpartner… Obdachlos werden darf ein Kind/ junger Erwachsener, soweit ich weiss durch einen Hinauswurf aus der elterlichen Wohnung nicht - aber wie gesagt - das ist eine juristische Frage… Viel Kraft! Petra