Hallo,
vielleicht hatte jemand mal ein ähnliches Problem mit seiner Krankenkasse und kann mir Tipps geben: Bin Student und verdiene nebenbei regelmäßig mehr als 640 Mark im Monat. Bisher war ich familienversichert, kürzlich bekam ich jedoch einen Brief von meiner Kasse, daß ich aufgrund meines Einkommens seit 1.1.2000 (!!) selbst versicherungspflichtig sei und doch bitte jetzt die gesamten Beiträge nachzahlen solle. Im Wortlaut heißt es da: „Bei einem regelmäßigen Gesamteinkommen von mehr als 640 DM pro Monat ist die Familienversicherung laut Gesetz ausgeschlossen. BAföG-Einnahmen, Werbungskosten von pauschal 2000 DM pro Jahr und Abschreibungen werden nicht mitgerechnet.“
Meine Frage: Was kann ich, abgesehen von den 2000 Mark Werbungskosten, von meinem Arbeitslohn abziehen, damit ich letztlich unter die ausschlaggebende Einkommensgrenze komme. Abschreibungen, welche? Beiträge zur Rentenversicherung?
Bin wirklich nur ganz knapp drüber, deshalb ist es auch umso ärgerlicher.
Grüße,
Christian
Hallo
Kannst du , was deine Tätigkeit betrifft, nicht eine Honorarvereinbarung machen, Honorare sind kein regelmäßiges Einkommen und können auch nicht nach einer Arbeitsleistung direkt bemessen werden, somit kein Einkommen im Sinne der Sozialversicherung und dann besteht weiterhin Familienhilfe.
Auf rückwirkende Forderungen würde ich mich nicht einlassen, Forderungen können immer nur nach Prüfung und dann ab dem Prüfzeitpunkt erhoben werden.
Tschüß
du darfst nicht mehr als 20 h pro woche arbeiten…
arbeitest du mehr, dann darf diese mehrarbeitszeit nur durch arbeit nach 20 Uhr oder am WE anstanden sein…
Und dies darfst du dann nicht mehr als 26 Wochen p.a. machen…
Wenn ich es richtig im Kopf habe…
Weil sonst nicht mehr von einer gelegentlichen Beschäftigung auszugehen ist…
So long…
Marco
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Schön, daß so schnell Antworten kommen. Danke.
Das mit den 20 Stunden pro Woche habe ich auch schon gehört, ist aber bei mir auch nicht das Problem, denn ich arbeite nachts und am WE. Die KV bietet mir auch ausdrücklich den pauschalen Studententarif an, das Problem ist nur, daß sie jetzt eine Nachzahlung für die Zeit seit Januar 2000 haben will, die ich weder leisten will noch kann.
Habe bisher immer mit Lohnsteuerkarte gearbeitet, nachträglich kann ich da wohl kaum eine Honorarvereinbarung machen, nein? Und auf dieser Lohnsteuerkarte (2000) stehen nun mal genau 300 Mark (!!!) zu viel drauf! (Kann man mir nachfühlen?)
Also: Ich muß es irgendwie schaffen, mein Jahreseinkommen 2000 um 300 Mark zu drücken. Weiß jemand, was es mit den oben angegebenen Abschreibungen auf sich hat? Habe z.B. im Dezember 99 ein Notebook und im Mai 00 einen Drucker gekauft, sind das nur Werbungskosten oder kann ich die Geräte auch „abschreiben“?
An aaron: Du sagst, auf rückwirkende Forderungen würdest du dich nicht einlassen. Gilt das immer noch, wenn, wie beschrieben, auf der Lohnsteuerkarte zu viel Lohn ausgewiesen wird?
Letzte allgemeine Frage: Hat die Krankenversicherung eigentlich einen Handlungsspielraum, d.h. macht es Sinn, an den guten Willen der Versicherung zu appellieren?
Den Lebensmut noch nicht verloren habend,
Christian
Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe liegt dein Einkomme
über 640,00 DM.
Ist das regelmäßig mtl. oder nur bei Verteilung des
Gesamteinkommens der Fall ??
Das mit der Familienversicherung ist schon richtig,
Du kannst das nur verändern, wenn Du unter 630,00 DM
verbleibst (Gehaltsverzicht ? ).
Die Versicherungspflicht als Student ist meines Erachtens
nur für die Zukunft möglich wenn das mtl. regelmäßige Einkommen
die 630,00 DM nicht übersteigt, sondern dies nur im Falle
der Umrechnung erfolgt.
Rede doch noch einmal mit Deiner Krankenkasse
Gruss
Günter
Hi,
bei Feststellungen seitens der KrVers., zB. hier, daß kein Anspruch mehr auf Familienhilfe besteht, geht man immer vom Monat der Feststellung, aus, und fordert dann ab dem Folgemonat die Beiträge,falls du die freiwillige Weiterversicherung wählst.
Die müssen dir diese Fakten schriftlich bestätigen und dir mitteilen, daß kein Anspruch auf Familienhilfe mehr besteht, dann kannst du wählen, freiwillige Weiterversicherung bei der GKV oder privat versichern. Und auf rückwirkende Forderung besteht keine gesetzliche Handhabung. Ich würde denen das so schriftlich mitteilen, dann kannst du mit deren schriftl.Antwort ja nochmal hier zu Wort kommen.
Tschüß
Hallo Christian,
Schön, daß so schnell Antworten kommen. Danke.
Das mit den 20 Stunden pro Woche habe ich auch schon gehört,
ist aber bei mir auch nicht das Problem, denn ich arbeite
nachts und am WE.
Aber dies darf eben auch nicht länger als 26 Wochen innerhalb der letzten 12 Monate sein… wobei dies rückwirkend geprüft wird
Marco
Hi Christian,
mir ging’s genauso, bloß bei mir haben die mein Arbeitgeber auseinandergenommen (Steuerprüfung) und nicht mich. Es wird 4!! Jahre rückwirkend geprüft und im Notfall abgerechnet! Soweit ich weiß können die von dir nur das laufende Jahr zurückfordern, der Rest zahlt der Arbeitgeber, oder wurden von deinem Arbeitgeber Abgaben gezahlt?
Du kannst in deiner vorlesungsfreien Zeit auch mehr als 640,- verdienen. Uns wurde gesagt, daß man 10 Monate die 640,- nicht überschreiten dürfe (mach am besten nur 630,- draus, dann sparst du auch sonst. Abgaben) und 2 Monate drüber liegen darf (dann zahlst du auch RV). Es ist also möglich in den 2 Monaten den Rest von deinem Jahresgehalt zu bekommen.
Ausführliche Infos bekommst du auch beim VDR:
http://www.vdr.de/internet/vdr/vdrinfo.nsf/45fd1b961…
gib mal „Studenten“ ein und schau dir die 2 neuesten Beiträge an.
Du durftest also eigentlich im Jahr 2000 auch mehr als 6400,- KV-frei verdient haben, mußt denen halt nur klar machen, daß du 10 Monate unter 640,- gelegen warst. Als Student durftest du 13.500,- (Kinderfreibetrag) + 2.000,- (Werbepauschbetrag) steuerfrei verdienen.
Die Krankenkasse hat da auch ein bißchen Spielraum, d.h. wenn du denen vielleicht nicht gleich ganz dumm kommst, drücken die mal ein Auge zu.
Sprich am besten mal deinen Chef drauf an, wenn der nämlich keine/falsche KV-Abgaben in 2000 für dich gemacht hat, wird er bei der nächsten Steuerprüfung viel Spaß haben! (Die finden alles!!)
Dein Chef wird auch einen Steuerberater haben, der dir weiterhelfen können müßte.
Falls du noch fragen hast, kannst du dich gerne melden.
Ich hoffe ich hab nix falsches gesagt, und laß mich gern korrigieren. Alles nach bestem Wissen/Gewissen geschrieben.
Gruß
Andreas, ein mit dir leidender Student
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