Rauswurf aus der privaten Krankenversicherung

Ich, 45, bin seit meinem 28. Lebensjahr Mitglied in der PKV. Ich habe von 1988 - 2009 ohne Unterbrechung gearbeitet und gut verdient. Seit Anfang 2010 bin ich krank, außerdem zu 70 % schwerstbehindert. Seit diesem Zeitpunkt lebe ich vom Krankengeld, das bei der PKV im Normalfall nicht zeitlich befristst ist. Gestern war ich bei dem von der PKV beauftragten ärztlichen Gutachter, der nun der Meinung ist, dass ich dauerhaft nicht mehr erwerbsfähig bin. Die Kündigung der PKV droht. Was soll ich tun ? Rente ? Klage ? Gegengutachten ?
Danke für Eure Antworten

Hallo,

Ihnen droht nicht die Kündigung der PKV, sondern die Kündigung der Krankentagegeldversicherung.

Die Versicherung ist im Recht, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit nicht auf absehbare Zeit wieder herstellbar ist. Sie gelten dann nämlich als berufs- oder erwerbsunfähig. Und dafür hat die Krankentagegeldversicherung nicht aufzukommen.

Wenn Sie eine BU-Versicherung haben, sollten Sie umgehend einen Antrag auf Zahlung der BU-Rente stellen.

Ich finde es sehr erstaunlich, dass die Krankentagegeldversicherung über zwei Jahre gezahlt hat und erst jetzt eine Prüfung vor nimmt. Tut mir leid, wenn Sie keine BU-Versicherung haben, dann haben Sie jetzt möglicherweise ein Problem.

Ob ein Gegengutachten Erfolg bringt, wage ich zu bezweifeln. Auf jeden Fall wird es eine gerichtliche Auseinandersetzung geben, wenn Sie auf Weiterzahlung des Krankentagegeldes bestehen.

Dies ist einer der leider sehr oft vor kommenden Fälle - die Unterscheidung zwischen Krankheit und Erwerbsunfähigkeit. Eben weil die Versicherer bei EU kein Krankentagegeld mehr zahlen müssen.

Aber - die Kündigung Ihres Gesamtvertrages brauchen Sie nicht zu fürchten, das ist dem Versicherer nicht möglich.

Ohne einen richtig guten Fachanwalt ist Ihre Frage nicht zu beantworten - aber eines steht fest: da sich das Gericht auf Gutachten stützen wird, geht das Ganze extrem in`s Geld.

Alles Gute / Grüße

Stefan Koziol
Versicherungsmakler

Sie waren mi an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit NUR bei einem Ihrer PKV zu Diensten stehenden willigen Arzt, da bei Feststellung der Berufs/ Erwerbsunfähigkeit nur noch je nach PKV-Unernehmen 3 oder 6 Monate ab Feststellung Kein Krankentagegeld von der PKV bezahlt werden Muss, die wollen einfach aus der KT-Zahlung raus. Gekündigt wird Ihre Krankenversicherung nicht, nur das Krankentagegeld fällt aus Ihren Vertrag hinaus. Sie können ab beendigung des KT-Tarifes innerhalb von 2 Monazen eine sogenannte „Anwartschaft“ abschliesen, dafür zahlen Sie nur einen geringen Teilbetrag, und wenn Sie wieder Arbeitsfähig sind, können Sie den Krankentagegeld-Tarif wieder aufleben lassen. Ich würde mir das nicht gefallen lassen, denn Sie erhalten ab Feststellung der Berufsunfähigkeit (BU) laut Versicherunsgbedingungen noch 3 jahre Karankentagegeld (KT). Wobei vorausschauend beurteilt wird, wann überhaupt die BU eingetreten ist. Auf Deutsch: Die wollen Sie mit dem Uralt-Trick aus der Lohnfortzahlung durch (selbstgemachte) Gutachter rausbringen. Ich würde der Versicherung umgehend einen brief mit der Stellungnahme Ihrer eigenen Ärzte schicken, da in Ihren Fall der Zeitpunkt wann die BU überhaupt begann/oder nicht - einfach nicht geklärt wuurde. Mit einen geliebten Arzt der Versicherung der sich vielleicht noch ein paar Euros für eine erfolgreiche Festellung der BU extra verdient ist es nicht getan, nur die meisten lassen sich damit abspeisen.IHR VERSICHERUNGSVERTRAG im Übrigen wird nicht gekündigt. Gggeln Sie mal nach Versicherung und BU, also "PKV und Bu, dann werden Sie genügend urteile finde, die das so oder ähnlich beurteilt haben. notfalls hilft ein kurzes Schreiben von einen Rechtsanwallt-Fachgebiet Versicherung, und ein gerichtlich angeordnetes Fachgutachten um den Zeitpunkt/Eintritt der BU plus 3 Jahre weitere KT -Zahlung zu erzwingen. Den Arzt können Sie in die Tonne treten, der ist nichts wert, nur wenn Sie sich nicht dagegen wehren, freut sich Ihre PKV-Versicherung. Bei mir in München hatten Sie nur 3 Orthpäden zur Verfügung (habe 80 % Behinderung) die brauchten insgesamt fast 7 Jahre bis sie keine KT-Zahlung mehr zu zahlen hatten. Da war nichts mit „Gefälligkeitsgutachten“ für die Versicherung, die mussten die Hose runter lassen, War/bin selbst seit 25 Jahren in der PKV tätig, jetzt aber seit Kurzem in Rente. Also zu Ihren behandelten Arzt, da ein kurzes 5-zeiliges Gutachten/bestätigung holen mit dem entsprechenden Schreiben dazu an die Versicheung ran, machen Sie sich vorher übers Internet schlau - oder gleich zum Fachanwalg-ist meistens nur ein Brief vom Anwalt nötig.Suchen Sie sich für den Anwalt den nnotwendigen Krempel der letzten Zeit zuzammen, und achten Sie auf das Fachgebiet. Am besten fachanwalt für versicherungsrecht.
Wenn Sie noch Fragen haben, oder etwas von mir vergessen wurde, einfach noch eine mail schicken.

Mit freundlichen Grüßen

  • Leopold

Guten Tag,

nun einmal kurz sortiert. Sie haben 2 Verträge. Einen PKV Vertrag und einen Krankentagegeldvertrag. In Ihrem Fall bleiben beide Verträge bestehen. In den Musterbedingungen zu dem Krankentagegeld ist verankert, dass die Leistungen für das Krankentagegeld enden, wenn Sie erwerbsunfähig sind. Und genau das ist Ziel der ärztlichen Überprüfung gewesen, diesen Status festzustellen.
Offensichtlich liegt nunmehr eine ärztliche Stellungnahme vor. Formal ist gegen diese Prüfung nichts einzuwenden, dieses Recht hat die PKV. Mutmasslich wird sich die PKV darauf berufen und die Leistung einstellen. Das bedeutet, dass für Sie nur der Weg übrig bleibt eine Erwerbsminderungsrente - und/oder die private Berufsunfähigkeitsrente zu beanspruchen. Vorsorglich sollten Sie sich anwaltliche Hilfe nehmen, damit Sie nicht von heute auf morgen mittellos da stehen und das KT zumindest solange gezahlt wird, bis Sie eine Ewerbsminderungsrente bekommen.
Leider sehe ich aktuell keinen anderen Weg für Ihre Situation.
Gute Besserung und viel Glück.
Gruss
Christian Müller

Ich, 45, bin seit meinem 28. Lebensjahr Mitglied in der PKV.
Seit Anfang 2010 bin ich krank, außerdem zu 70 %
schwerstbehindert. Seit diesem Zeitpunkt lebe ich vom
Krankengeld, das bei der PKV im Normalfall nicht zeitlich
befristst ist. Gestern war ich bei dem von der PKV
beauftragten ärztlichen Gutachter, der nun der Meinung ist,
dass ich dauerhaft nicht mehr erwerbsfähig bin. Die Kündigung
der PKV droht. Was soll ich tun ? Rente ? Klage ?
Gegengutachten ?
Danke für Eure Antworten

Hallo,
auch eine PKV kann nicht so einfach kündigen.
Meine Tochter ist seit dem 11. Lebensjahr (18 Jahre lang) Pflegestufe III und Härtefall. Auch sie konnte bisher nicht gekündigt werden. Die Leistungen für Krankengymnasik, ERGO und LOGO wurden eingestellt, weil es angeblich nichts bringt.
Dagegen klage ich. Ärzte, Krankenhaus etc. wurden aber immer bezahlt.
Viele Grüße
Elawitt

Guten Abend,
einem teuren Rechtsstreit mit dem Versicherer können Sie vorbeugen, dafür gibt es sogenannte Ombudsleute. Meine Schwester hatte einen ähnlichen Fall wie Sie und hat sich lange selbst mit ihrer PKV herum geärgert. Ich habe dann meine Beraterin gefragt, ob Sie sich mit dem Thema auskennt. Sie hat sich dann dem Fall angenommen und gemeinsam mit einem unabhängigen Beistand die Sache zufriedenstellend geklärt. http://www.sigrid-resch.de/Verbaende.17.0.html

ein gegengutachten und der versicherungsombudsmann der pkv steht dir auf jeden fall zur verfügung. wobei der rauswurf aus dem vollkostentarif nicht statt finden kann, da es hierfür schlichtweg keinen grund gibt.

das kt hingegen ist ein krankentagegeld…du wirst grade invalide, also nicht krank geschrieben. dann endet das kt automatisch. für diese fälle gibt es dann unfallversicherungen (zahlt aber nur bei unfällen) eine berufsunfähigkeitsversicherung, pflegetagegelder, …

aber kt endet nicht zeitlich, sondern wenn du nicht mehr krank, sondern gesund, oder invalide bist.

manche versicherer haben diese klausel nicht in den avb…