Hi Wissende,
da gibt es ein Ehepaar, bei dem sich die Ehefrau entscheidet, sich aus der Beziehung zurückzuziehen.
Nun fordert sie den Nochgatten auf, das Haus zu verlassen.
Es gab keinerlei Gewalt gegen die Frau oder die Kinder.
Kann die Frau den Auszug einfach so fordern, oder hat der Mann Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren?
Das Haus ist noch nicht abgezahlt und es würde wohl darauf hinauslaufen, daß das Haus verkauft werden müßte, was der Mann auf jeden Fall vermeiden möchte.
Die Abtragung und eine Miete (und weiterer Nebenkosten) können aber nicht getragen werden.
Was kann der mann tun?!
Fragt sich
Don
Hallo,
- ja sie kann den (EX)-Ehemann aus der gemeinsamen Wohnung
(sogar zwangsweise) entfernen (lassen)…
- Wird sie dann nicht mehr lange dort wohnen…
Da es sich um das eigene Haus handelt und bei der Finanzierung durch die Bank in der Regel beide Ehepartner jeweils zur Hälfte als Eigentümer
im Grundbuch eingetragen sind,kann der „rausgeworfene“ Ehemann natürlich
hier als 50%-Eigentümer rechtliche Schritte einleiten…oder aber
schlicht und ergreifen nicht mehr an die Bank zahlen.
Dan hat sich das mit dem Wohnen für die Ehefrau auch sehr schnell erledigt…
Na Du Experte,
- ja sie kann den (EX)-Ehemann aus der gemeinsamen Wohnung
(sogar zwangsweise) entfernen (lassen)…
auf welcher Rechtsgrundlage soll denn das bitte ohne weiteres möglich sein?
.m
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Hallo Frank!
- ja sie kann den (EX)-Ehemann aus der gemeinsamen Wohnung
(sogar zwangsweise) entfernen (lassen)…
Beschäftigt die Ehefrau ein Räumkommando, legt sie selbst Hand an oder wie stellst Du Dir das Verfahren vor?
Gruß
Wolfgang
Hallo,
ich denke Frank denkt hier an § 1361b BGB, wonach bei Getrenntleben der eine Ehepartner den anderen ausweisen lassen kann. Allerdings erfolgt eine Regelausweisung aus der Ehewohnung nur bei Gewalt des Auszuweisenden, sonst nur im Härtefall. Tatfrage ob das vorliegt.
Ansonsten erfolgt das normale Verfahren, Familiengericht, Vollstreckung von Gerichtsvollzieher ggf. nebst Polizei.
Mfg vom
showbee
Hallo Wolfgang,
Lebt ihr zu dritt mit einem RA eure Ehe??..Wohl kaum…
Also trifft hier immer „Aussage gegen Aussage“ aufeinander…
Wie bitte schön willst du also Aussagen der Ehefrau „entkräftigen“ ??
Nicht im deutschen Recht!
Das Prinzip „Aussage gegen Aussage“ gibt es im deutschen Prozessrecht nicht, hat es nie gegeben und wird es auch nicht geben. Das ist eine typische Binsenweisheit.
Es kommt allein darauf an, ob das Gericht einer Aussage glaubt, weil es sie für schlüssig hält. In diesem Fall können hundert Zeugen das Gegenteil behaupten.