Rauswurf bei Wohnrecht?

Hallo,

habe eine Frage zum Wohnrecht.
Angenommen eine Tochter erbt ein Zweifamilienhaus und ist Alleinerbin, da der Bruder Pflegekind ist. Jetzt hat der Bruder Wohnrecht, kann/will sich aber an laufenden kosten nicht beteiligen und lässt die Wohnung verrotten. Ist es da möglich das Wohnrecht zu umgehen und ihn vor die Tür zu setzen?

Gruß Miri

Hallo.

Zunächst sollte das Wohnrecht im Grundbuch geprüft werden. Eine Kündigung des Wohnrechts ist nicht möglich.

Grundsätzlich hat sich der Wohnberechtigte die laufenden Kosten zu tragen. Weigert er sich, könnte man daran denken, sich über diese Forderungen einen vollstreckbaren Titel zu holen und dann das Wohnrecht zu pfänden.

Eine weitere Möglichkeit wäre, die Schäden, die verursacht werden, indem der Wohnberechtigte das Objekt beispielsweise verwahrlosen lässt, im Wege des Schadensersatzes geltend zu machen, die Forderung zu titulieren und auch diesbezüglich dann das Wohnrecht zu pfänden.

Schließlich bleibt noch eine vergleichsweise Einigung, wo man dem Berechtigten einen Geldbetrag auszahlt und er im Gegenzug dafür auf sein Wohnrecht verzichtet.