ich habe eine Frage, die mich momentan aus gegebenen Anlass wurmt. Meine Eltern haben eine an ein Gewerbe vermietete Immobilie, die Firma (nur Geschäftsführer - keine Angestellten etc.) hat aber seit nunmehr 18 Monaten keine Miete mehr gezahlt. Auf viele Beteurerungen hin, dass die Miete bald kommt, hat mein Vater fristlos gekündigt (zum 28.2.2010). Der Mieter wollte schlussendlich zum 1.4 ausziehen, er ist aber immer noch drin und soweit wir wissen schläft er auch dort. Können wir ihn einfach auf die Straße setzen? Der Mietvertrag läuft auf eine Firma und der wurde gekündigt. Ich habe mal gehört, dass man in solchen Fällen die Schließzylinder wechseln kann oder einfach die Immobilie ausräumen kann, da ja keine Privatperson (offiziell) darin wohnt.
Kann mir irgend jemand das bestätigen? Wie sieht da die Rechtslage aus, mit googlen bin ich leider nicht weit gekommen.
Sorry,
aber da bin ich überfragt.
Sind Deine Eltern Mitglied im Haus und Grundbesitzverein (kann auch etwas anders heißen). Die müssten es wissen. Oder die Verbraucherberatung.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich würde die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben. Dieser wird dann eine Zwangsräumung beim Amtsgericht erwirken. Zulässig ist dies, weil -so weit ich weiß- der Gesetzgeber dem Vermieter ein solches Recht einräumt, wenn der Mieter mit mehr als 2 Monatsmieten im Rückstand ist. Und dies ist hier ja gegeben.
Sich selber Zugang zum Objekt zu verschaffen, auch wenn es nur um den Austausch des Schlosses geht, ist kritisch, da dann evtl. Hausfriedensbruch vorliegen könnte.
ändern wir mal hier die Bedingungen, was wäre wenn die Firma im Januar 2010 im Insolvenzverfahren ohne Insolvenzverwalter wegen mangels an Masse liquidiert wurde. Der Vermieter wurde aber nicht informiert. In diesem Fall kann man doch einfach aufschließen und ausräumen oder? Räumungsklage gegen eine aufgelöste Firma hat ja keinen Sinn oder? Alle Forderungen sind eh hinfällig.
Viele Grüße
welche Rechtsform hatte denn die Firma? Auch im Nachgang können Forderungen und Verpflichtungen, aber auch Rechte der Firma geltend gemacht werden. Denk z.B. mal an das Urheberrecht. Aber ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und dir empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. Ich denke, dann bist du auf der sicheren Seite!