Rauswurf mit 20- Rechte und Pflichten

Hallo liebe Internetgemeinde!

Ich habe hier eine sehr wichtige Frage an euch:
Eine person (20) wird von daheim rausgeworfen. Diese Person findet bei einem
Freund vorübergehend Unterschlupf/Asyl gewährt. Doch nach 6 Wochen läuft
das Besuchsrecht aus und man muss dem Vermieter einen neuen Untermieter melden.
Nun meine Frage: Welche Recht hat A? Kindergeld? Unterhaltszahlungen?
bzw was ganz wichtig ist: Hat die rausgeworfene Person das Recht auf eine Wohnung?
Da sie ihr Abitur macht hat sie folglich ein Einkommen von 0 Euro im Monat.
Aber irgendwie muss sie doch in unserem Sozialstaat ihren Unterhalt bzw. ihr
Leben finanzieren (können)? Was vlt wichtig ist, ist, dass sie in ca 7 Monaten ihr
Studium anfangen wird. Somit muss es keine langfristige Wohnhung sein, sondern
eine Art Übergangsbehausung reicht volkommen. Bzw falls ihr nichts zusteht wohnt sie bei
dem Freund.

Meine zweite wichtige Frage: Wie sieht es mit der Familienversicherung aus?
Ihre Mutter wäre bereit sie über die Familienversicherung versichert sein zu
lassen (bis zu Beginn des Studiums). Doch: Ist es rechtens /möglich weiterhin
über die Mutter versichert zu sein, auch wenn man nicht mehr daheim wohnt?
Die Krankenkasse ist die AOK falls dies etwas hilft.

Liebe Grüße
Andreas

Nun meine Frage: Welche Recht hat A? Kindergeld?

Ja.

Unterhaltszahlungen?

Wenn es sich um die Erstausbildung handelt ha A einen Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern. Der muß aber nicht in Geld geleistet werden.

bzw was ganz wichtig ist: Hat die rausgeworfene Person das
Recht auf eine Wohnung?

Nö.

Aber irgendwie muss sie doch in unserem Sozialstaat ihren
Unterhalt bzw. ihr Leben finanzieren (können)?

Durch Arbeit z.B., das sollte im Alter von 20 Jahren doch möglich sein.

Doch: Ist es rechtens möglich weiterhin über die Mutter
versichert zu sein, auch wenn man nicht mehr daheim wohnt?

Ja.

Hallo,

Aber irgendwie muss sie doch in unserem Sozialstaat ihren
Unterhalt bzw. ihr Leben finanzieren (können)?

Durch Arbeit z.B., das sollte im Alter von 20 Jahren doch möglich sein.

Und das Abitur sausen lassen? Das kann doch nicht ernsthaft gemeint sein.

Aber davon abgesehen, wenn ein Kind, auch noch im Abitur stehend, aus dem elterlichen Haus rausgeworfen wird, müssen schon schwerwiegende Gründe bestehen. Und nur dann könnte man nichts gegen den Rauswurf selbst unternehmen.

Meint
Boris

Und das Abitur sausen lassen? Das kann doch nicht ernsthaft
gemeint sein.

Das habe ich nicht gesagt, es gibt viele, die neben ihrer Ausbildung jobben.

schon schwerwiegende Gründe bestehen. Und nur dann könnte man
nichts gegen den Rauswurf selbst unternehmen.

Genau das ist mir auch eingefallen, als ich das Ausgangsposting gelesen hatte. Statt über seine Rechte nachzudenken, sollte der OP sich vielleicht mit seinen Eltern bzw. mit seiner Mutter zusammenraufen.