RCD bei klassischer Nullung nachrüsten erlaubt?

Hallo,

angenommen Oma hat in ihrem Haus vor 1970 noch klassiche Nullung. Ein Enkel macht sich Sorgen und würde gerne einen 30mA RCD hinter den Zähler setzen lassen, um sofort und ohne Wände aufreissen zumindest Brand- und Berührungsschutz zu verbessern.

Ist das in D erlaubt?

Gruß
achim

Moin moin erstmal,

also verbieten kann es dir niemand einen RCD nachzurüsten jedoch wirst du bei einer Anlage mit klassischer nullung kein Glück haben den bei einer solchen Anlage wird der RCD nicht richtig funktionieren sondern einen ständigen fehler aufweisen, da die Funktion eines RCD´s ein TN-S Netz bedingt daher bliebe höchstens die Option an den gefährdeten Steckdosen einen Steckdosen-RCD zu verbauen.

Otimalste Lösung RENOVIERUNG

Hallo Achim,

angenommen Oma hat in ihrem Haus vor 1970 noch klassiche
Nullung. Ein Enkel macht sich Sorgen und würde gerne einen
30mA RCD hinter den Zähler setzen lassen, um sofort und ohne
Wände aufreissen zumindest Brand- und Berührungsschutz zu
verbessern.

Wenn du einen Radio mit PE-Anschluss hast und da eine geerdete Antenne anschliesst, fliest ein Teil des N-Stromes über die Antenne ab (parallele Leitungsführung).
Das ist nur mal ein Beispiel.

Jedes Gerät, welches geerdet ist und irgendwie Kontakt mit Erde bekommt (Wasser-, Gas-Leitung, Zentralheizung oder nur im Garten steht) wird einen Fehlerstrom erzeugen.

Der RCD erkennt dies als Fehlerstrom!

Durch den Stromfluss entsteht im N-Leiter immer ein Spannungsabfall gegen Erde.
Wird jetzt der N-Leiter mit Erde verbunden entsteht ein Fehlerstrom.

Deshalb löst ein RCD auch fast immer aus, wenn man N und PE verbindet, auch wenn L abgeschaltet ist.

Verboten ist es nicht, aber das betreiben der Anlage wird Mühsam bis unmöglich.

Im besten Fall bleibt der RCD drin, bis man einen grösseren Verbraucher in Betrieb nimmt, weil dann der Spannungsabfall im N-Leiter ansteigt und in der Folge ein grössere Strom in der Verbindung N-Leiter zu Erde entsteht.

MfG Peter(TOO)

Hallo,

entgegen der Meinung meiner geschätzten Kollegen darf ich sagen, dass bei „klassischer Nullung“ ein RCD ganz eindeutig NICHT zulässig ist:

Ein PEN Leiter darf niemals geschaltet werden können.

Somit hat sich das - neben der Problematik durch häufige Fehlauslösungen - erledigt.

Hallo,

Hallo!

entgegen der Meinung meiner geschätzten Kollegen darf ich
sagen, dass bei „klassischer Nullung“ ein RCD ganz eindeutig
NICHT zulässig ist:
Ein PEN Leiter darf niemals geschaltet werden können.

Genau!
Außerdem ist eine Verbindung zwischen N und PE hinter dem RCD nicht zulässig.
Es würde ja ein Fehlerstrom über den N zurückfließen, diesen Fehlerstrom erkennt der RCD nicht…
Mit freundlichen Grüßen
Dino

Stimmt, einleuchtend, Danke an Alle, (owt)

Ein PEN Leiter darf niemals geschaltet werden können.

gruß
achim
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garnicht so einfach owt zu schreiben…