Guten Tag,
nehmen wir an, jemand hat nach einem bewegten Leben (mehrere Umzüge, mehrere Arbeitgeberwechsel, berufliche Fortbildung) festgestellt, dass er im Jahr 2001 keinen Lst-Jahresausgleich gemacht hat. Da er in diesem Jahr nur wenige Monate gearbeitet hatte und anschließend im Erziehungsurlaub war, würde er wohl die gezahlten Steuern zum großen Teil zurückbekommen. Kann man da etwas machen? Vielen Dank!
ESt-Erklärung für 2001 in 2009?
Servus,
wenn diese ESt-Erklärung auf eine Erstattung hinausläuft, kommt die längere Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung nicht in Frage, weil Hinterziehung voraussetzt, dass zu wenig ESt (bzw. hier: Lohnsteuer) bezahlt worden ist.
Die Welt der Ablaufhemmungen ist ein Universum für sich, aber in meinem beschränkten Horizont fällt mir keine ein, der man nachgehen sollte.
Kurzer Sinn: ESt 2000 ist in 2009 festsetzungsverjährt, nichts zu machen.
Schöne Grüße
MM