Hallo zusammen,
mit einem Freund habe ich vor kurzem den §9 (insb. Abs.3) im Rettungsdienstgesetz - Baden-Württemberg (RDG) diskutiert .
Dort steht:
(3) Das im Rettungsdienst […] eingesetzte Personal hat jährlich an einer aufgabenbezogenen Fortbildung im Umfang von 30 Stunden teilzunehmen.
Was bedeutet „hat teilzunehmen“? Bedeutet das „muss“ oder „sollte“?
Und wer legt eigentlich fest, ob eine Fortbildung vom Arbeitgeber anerkannt werden muss oder nicht? Denn weiter heißt es nur:
Die Fortbildung hat sich darauf zu richten, dass das Personal den jeweils aktuellen medizinischen und technischen Anforderungen gerecht wird.
Vielen Dank schon mal für jeden Beitrag zur Diskussion!