Re^2: rechnungswesen

Huch, da steht ja gar nix…

Meine Antwort vom 27.11.09 schien irgendwie nie angekommen zu sein - also nochmals:

Guten Tag Blondie

Folgendes zum Lieferschein:

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Lieferschein
Wenn dem Kunden seine Ware übergeben wird oder eine Dienstleistung erbracht wurde, erhält er einen Lieferschein und unterschreibt mir, dem Lieferanten, eine Kopie dieses Lieferscheins. Diese unterschriebene Kopie ist die Quittung, dass der Kunde die Lieferung erhalten hat, und er kann ihn später mit der Rechnung vergleichen.
Der Lieferschein ist in der Regel fast identisch mit der späteren Rechnung, enthält aber keine Preise.
Später erhält der Kunde die Rechnung. In einer Rechnung können auch mehrere Lieferscheine z. B. aus einem Monat zusammengefasst werden.
Dieses Verfahren ist besonders bei größeren Firmen üblich.

Für den Fall, dass Lieferung und Rechnungsstellung gleichzeitig erfolgen, bietet es sich an, nur ein Formular „Rechnung/Lieferschein“ zu benutzen:
Beim Versand wird dieses Formular der Ware beigelegt.
Bei einer persönlichen Übergabe wird die „Rechnung/Lieferschein“ zweimal ausgedruckt, und der Kunde quittiert auf dem Duplikat den Erhalt der Ware bzw. der Dienstleistung. Er selbst behält das Original.

Im Zweifelsfall ist der vom Kunden unterschriebene Lieferschein ein wichtiges Beweismittel dafür, dass und wann der Kunde die Ware oder Dienstleistung erhalten hat.
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Auch für eine Dienstleistung gibt es einen Lieferschein.

Vielleicht hilft diese Information weiter.

Beste Grüsse,
mirti

Huch, da steht ja gar nix…