Hallo!
Habe weiter unten bereits ein Posting zum Thema „Fortbildung abgelehnt“. Mit den genannten Informationen, die ich hier bekommen habe, habe ich es geschafft, dass das AA mir die Förderung eigentlich zugestehen würde. Sie haben zugegeben, dass ich die Voraussetzungen erfülle. Allerdings bekomme ich die Fortbildung doch nicht, weil das AA keine finanziellen Mittel dazu hat. Ich soll mich Anfang 2005 noch mal melden.
Fühle mich ein wenig verar… erst sagt man mir, eine Fortbildung dürfe nur 3 Monate dauern, wenn ich ihnen dann mit Paragraphen komme und ihnen erzähle, dass es diese eine bestimmte Art von Fortbildung ist, die ich machen will (mit Bildungsgutschein), da heißt es plötzlich, ich würde die Voraussetzungen erfüllen, könne es aber nicht machen, weil das Amt keine Gelder dafür hat.
Werde ich hier abgewimmelt, oder hat das AA im Moment tatsächlich so wenig Gelder? An wen kann ich mich noch wenden??
Galli
Ich hab gestern auch erst ´ne Maßnahme angefangen (mit Bildungsgutschein),die dauert 6 Monate. Daß eine Fortbildung nur 3 Monate dauern darf,ist also Quatsch. Vielmehr tippe ich drauf,daß das mit den fehlenden Geldern stimmt. Jedes einzelne Arbeitsamt hat ein gewisses Bildungsziel. Das ist im Prinzip eine Liste,wo drinsteht, wieviele Bildungsgutscheine für welchen Beruf ausgegeben werden pro Quartal. Vielleicht hast du dir eine Fortbildung ausgesucht,für die momentan keine Augabe von Bildungsgutscheinen vorgesehen ist.
Marco
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Hallo Galli,
schön, dass Du Dich zumindest mit Deinem Bildungsanspruch durchsetzen konntest. Zum Thema Finanzierung gilt folgendes:
Die Bundesagentur stellt jährlich einen Haushalt auf, in dem sie die Kosten für Arbeitsförderung, Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildung, Verwaltungskosten etc. plant.
Die Posten für die bundesweite Gesamtförderung werden auf die einzelnen Arbeitsamtsbezirke aufgeteilt. Der Hauptsitz Deines Arbeitsamtes hat also einen ganz bestimmten Etat zur Verfügung, über den die einzelnen Geschäftsstellen die Zulassungen für Fortbildung (egal ob mit Bildungsgutschein, Einzelförderung usw.) bewilligen.
Die Arbeitsamtsbezirke erhalten auch nicht alle die gleiche Fördersumme, das wird aufgeteilt/verteilt anhand der Arbeitslosenzahlen, und mit dem Geld können die Sachbearbeiter jährlich nur arbeiten.
Tatsächlich kommt es sehr häufig vor, dass in den Regionen, in denen relativ viele Fortbildungsmaßnahmen bewilligt werden (im Verhältnis zu den vorhandenen Mitteln), das Geld zum Jahresende hin knapp wird.
Wenn die Anspuchsvoraussetzungen, wie nun bei Dir, erfüllt werden, kann eine Bewilligung trotzdem nur „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ erfolgen.
Das bedeutet, würde Dir die Arbeitsagentur jetzt einen Bildungsgutschein ausstellen, könnte er nicht mehr umgesetzt werden (Verfallsdatum!). Und Du könntest keinen zweiten beantragen.
Also geben sie Dir jetzt keinen. Meist ab Ende November/Anfang Dezember wissen die Arbeitsamtsbezirke, wieviel Geld sie voraussichtlich für das Folgejahr von der Bundesagentur zugeteilt bekommen, und dann können auch erst die ersten Bewilligungen/Bildungsgutscheine für Maßnahmen in 2005 vergeben werden.
Der/die Sachbearbeiter/in hat jetzt eigentlich zu Deinen Gunsten keinen ausgestellt, weil Du dann einen (ersten Bildungsgutschein) für 2005 beantragen kannst. Zwei Bildungsgutscheine wären nämlich ein Lottogewinn, und der kommt, wie wir wissen, sehr selten vor.
Mach es, wie Dir die Dame/der Herr empfohlen hat, und stell kurz vor Jahresbeginn einen neuen Antrag oder hol Dir einen neuen Beratungstermin, um in diesem Gespräch dann Deinen Fortbildungsanspruch durchgesetzt und finanziert zu bekommen.
Leider hab ich keine bessere Auskunft für Dich.
Trotzdem viel Glück bei Deinen Zielen.
Herzliche Grüße wiederum aus Sachsen-Anhalt sendet
Die Dorit.