Re: Hauskauf bei ZV mit einer Freundin

Hallo Keuper,
1.)das mit der Aufteilung in Eigentumswohnungen wollte ich eigentlich eher nicht, da ich im Hintergedanken damit gespielt habe das Haus nach 10-12 Jahren wieder zu verkaufen, da meine Freundin dann wieder zurück nach Thailand und dort ihre Rente genießen möchte.
Das ganze also von meiner Seite her als Kapitalanlage gedacht und von ihrer Seite her die Ersparnis von 90.000€ Miete(Mieterhöhungen nicht mitgerechnet)in 10 Jahren und durch den Erlöß des Verkaufes, noch einiges an Geld zum Leben in Thailand.
2.) ich denke schon das meine Hausbank da mitspielt.Falls aber nicht wäre in PK an Sie von 20.000€ meinerseits denkbar und ich würde dann 40.000€ miteinbringen.
3.) geht es auch um den Nichtwegfall ihrer Rente wegen eheähnlicher Gemeinschaft mit der Sie ja den Kauf finanziert.(Sie wohnt mit ihrer Tochter oben, ich unten)
4.) es ist noch kein Objekt ausgesucht, dies soll eher eine Vorinformation sein, so das ich und meine Freundin keine Fehler machen, die wir später nicht mehr korrigieren können.

Hallo Wickie,

das mit der Aufteilung nach WEG ist ein guter Vorschlag.

Mein Vorschlag wäre, kauf allein und vermiete eine Einheit an Deine Bekannte. Sie zahlt Dir Miete, evtl. weniger als ortsüblich ( beachte hier u.a. die 50% und 70% Regeln). Der entscheidende Vorteil ist, das Du Aufwendungen für eine vermietete Wohnung steuerlich geltend machen kannst, natürlich auch anteilig an Dach und Fach.

Noch besser wäre, Ihr teilt tatsächlich, jeder kauft eine Einheit, zieht in die gekaufte aber nicht selbst ein, sondern vermietet jeweils an den anderen.

Das Thema Zwangsversteigerung ist ein anderes, hier informier Dich vorab gut, denn nicht immer wenn Du 100.000 bietest, erhälst Du es auch für 100.000, manches Mal erwirbst Du auch bestehenbleibende Rechte und Belastungen aus den Abteilungen II und III.

MfG

Bernd

Hallo Bernd,
den Gedanken selbst zu kaufen und an Sie zu vermieten hatte ich auch schon, aber wie ist das denn wenn ich nach 10-12 Jahren das Haus wiederverkaufe und sie nach Thailand geht, dann hat sie ja außer weniger Miete gezahlt zu haben nichts angespart um es mit nach Thailand zu nehmen da ihr dann ja nichts von dem Haus gehört.
Ok, ich könnte ihr dann sagen wir mal einen PK über 50.000€ geben und wenn Sie ihn von Thailand aus nicht zurückzahlt habe ich Pech gehabt.
Zum Thema ZV kann ich dir sagen das ich vorher noch ein paar mal dabei zusehen werde und das mit Abteilung 1+2 habe ich auch verstanden.
Das ganze wird ja erst Akut nach meinem Urlaub im April, sagen wir so anfang Mai. aber dann habe ich es auch nicht so eilig und werde mir die Objekte mit einem Bekannten der sich damit ein wenig auskennt vor Ort ansehen und mit ihm auch die ausliegenden Gutachten durchgehen.
Eine Frage hätte ich noch zur Aufteilung der Wohnung zur Mietwohnung:
Wer ist für die Aufteilung und Genehmigung zuständig, muß diese Wohnung dann über einen eigenen externen Aufgang verfügen und an wen kann ich mich mit Fragen im Vorfeld wenden?. Z.B. Notar, Steuerberater oder Architekten?. wer ist für was zuständig?.
Ich möchte dies im Vorfeld nämlich alles abgeklärt wissen, um später zu hören: Ja sie müssen erstnoch dies und dann noch das usw.
Bernd, vielen Dank für deine Hilfe.
MFG
Wickie

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Hallo Wickie,

den Gedanken selbst zu kaufen und an Sie zu vermieten hatte
ich auch schon, aber wie ist das denn wenn ich nach 10-12
Jahren das Haus wiederverkaufe und sie nach Thailand geht,
dann hat sie ja außer weniger Miete gezahlt zu haben nichts
angespart um es mit nach Thailand zu nehmen da ihr dann ja
nichts von dem Haus gehört.

Angenommen die ortsübliche Miete sind 1.000 Euro, Du nimmst aber „nur“ 600 Euro Miete, dann kann Deine Bekannte jeden Monat 400 an die Seite legen (400 x 12 x 10 Jahre = 48.000 Euro, wenn DAS nicht´s ist!!)

Ok, ich könnte ihr dann sagen wir mal einen PK über 50.000€
geben und wenn Sie ihn von Thailand aus nicht zurückzahlt habe
ich Pech gehabt.

Jo.

Zum Thema ZV kann ich dir sagen das ich vorher noch ein paar
mal dabei zusehen werde und das mit Abteilung 1+2 habe ich
auch verstanden.

Nicht 1+2, sondern 2+3(eigentlich sind alle interessant, aber 2+3 sind gerade bei ZV wichtig).
Aufbau des Grundbuches: Deckblatt, Bestandsverzeichnis (Gemarkung, Flur/-stück, Lage, Größe), Abteilung I ( Eigentumsverhältnisse), Abteilung II ( Lasten und Beschränkungen), Abteilung III ( Hypotheken, Grund- und Rentenschulden).

Das ganze wird ja erst Akut nach meinem Urlaub im April, sagen
wir so anfang Mai. aber dann habe ich es auch nicht so eilig
und werde mir die Objekte mit einem Bekannten der sich damit
ein wenig auskennt vor Ort ansehen und mit ihm auch die
ausliegenden Gutachten durchgehen.
Eine Frage hätte ich noch zur Aufteilung der Wohnung zur
Mietwohnung:
Wer ist für die Aufteilung und Genehmigung zuständig, muß
diese Wohnung dann über einen eigenen externen Aufgang
verfügen und an wen kann ich mich mit Fragen im Vorfeld
wenden?. Z.B. Notar, Steuerberater oder Architekten?. wer ist
für was zuständig?.

Für die Aufteilung: Du brauchst eine Abgeschlossenheitsbescheinigung (ist eine Bescheinigung der Baubehörde) und eine Teilungserklärung oder Aufteilungsplan. Macht Architekt oder Bauvorlageberechtigter (Bau-Ing., manchmal auch Handwerker, etc.).

Nach WEG gibt es zwei Möglichkeiten, Einräumung von Sondereigentum oder eben die Teilung. Der Eintragungsbewilligung sind beizufügen: Aufteilungsplan oder Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung. Die Teilungserklärung bedarf der notariellen Beglaubigung, der Einräumungsvertrag der notariellen Beurkundung, usw.

Extra Aufgang ist nicht unbedingt erforerlich, Treppenhaus kann auch zum Gemeinschaftseigentum erklärt werden.

Hoffe es ist nicht zu Viel, aber alles kann man hier garnicht anmerken, wenn mehr Info´s gewünscht, bitte melden, ansonsten erstmal schönen Urlaub.

MfG

Bernd