Re-Import Autos per Internet?

Hallo zusammen,
vor einigen Tagen ist im Fernseh ein Bericht gelaufen, wo
ein Käufer über Internet ein Re-Import Auto gekauft hatte.
Dieser Käufer war sehr zufrieden und hat noch 30% unter
Listenpreis einkaufen können. Wer kann mir sagen, wo ich
solche Adressen / Links bekomme.
Dank im voraus für alle Antworten.
Gruß
Josef

Hallo Josef,

ich habe bei http://www.eg-auto.de gute Erfahrungen gemacht.
Ansonsten würde ich dir empfehlen bei http://www.mobile.de nach deinem gewünschten Auto zu sehen. Dort inserieren auch viele EU Importeure. Ansonsten solltest Du einige Regeln beachten:
Der Importeur sollte dem Verband freir Importeure angeschlossen sein.
Du bestellst Das Auto verbindlich. Achte auf Abweichungen in der Ausstattung.
Es gibt grundsätzlich KEINE Anzahlung
Der Deutsche Brief wird Dir zugeschickt, so daß Du das Fahrzeug anmelden kannst.
Du erhälst das vom ausländischen Händler abgestempelte Garantieheft.
Mit dem Kennzeichen gehst Du zum Händler, kontrollierst das Auto (alles funktioniert, keine Kratzer etc.), und WENN alles in Ordnung ist gibst Du dem HÄndler den Kaufpreis, schraubst die Kennzeichen an und die Geschäftsbeziehung ist beendet.

Max

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Alle wichtige Infos
Man muß immer auf das gleiche achten.

1.) Du kaufst das Fahrzeug NICHT bei dem Importeur. Der vermittelt dir nur ein Fahrzeug von einem ausländische Händler. Diese Gesetzesauflage umgehen die meißten EU-Händler, in dem die dich bei Kauf zwei Bestellungen unterschreiben lassen. Mit einer Bestellung bekommst du dein Fahrzeug und mit der zweiten Bestellung wird ein Fahrzeug auf den Hof gestellt, für den nächsten der einen EU-Wagen haben will.

Der ADAC und die Auto-Bild berichteten hier öfters darüber.

2.) Aus dem Grund ACHTUNG : Die Garantie läuft ab dem Tag, wo der Wagen bei dem ausländischen Händler gekauft wird. Wenn der Wagen dann ein halbes Jahr beim deutschen EU-Händler steht, fehlt dir dann ein halbes Jahr Herstellergarantie.

Diese Herstellergarantie muß außerdem durch das Service-Heft belegt werden, das der ausländische Händler zuerst abstempelt. Ab dem Datum des Stempels läuft die Garantie. Garantieansprüche und Streitigkeiten (z.B. Wandlung) laufen dann über den ausländischen Händler bzw nach dem ausländischen Recht, das manchmal nicht das Niveau des deutschen Garantierechts hat.

Auch hier bitte mal an die Archive des ADAC und der Auto-Bild wenden.

3.) Wegen dem ersten genannten Grund werden oft genug Wagen abgegeben, die nicht zu 100% der Bestellung oder der Zusage entspricht. Oft machen Händler auch Werbung mit Wagen, die nicht mehr oder noch nie auf dem Hof standen und wollen dann einen ähnlichen verkaufen, der gerade auf dem Hof steht.

Die gleiche Info-Quelle wie oben anwählen.

4.) Dann entsprechen die ausländischen Modelle nie den deutschen in der Ausstattung, auch wenn die Ausstattungsvariante gleich heißt. Im Test der Fachzeitschriften wurde bei einem spanischen Golf und einem mexikanischen Käfer nicht der Korrosionsschutz wie bei einem deutschen Modell gefunden. genauso wie teilweise nicht vorhandene Airbags oder niedrig dimensionierte Lichtmaschinen und ähnliches.

Im Ausland ist man lockerer wie in Deutschland mit dem Automobil.

5.) Wenn du mit einem solchen EU-Fahrzeug zu einem deutschen Autohändler gehst, muß dir jeder Händler (EU-Recht) Garantie und Wartung leisten. Aber dann sind häufig die Auftragsbücher voll und es können gerade die ausländischen Ersatzteillisten nicht besorgt werden und und und.
Suche dir also gleich eine freie Werkstatt zu deinem Fahrzeug.

6.) Immer daran denken, bei Wiederverkauf : „Der Zustand Grau-/Re-/EU-Import ist ein solch erheblicher Mangel, das er zur Wandlung oder Wertminderung rechtfertigt“ Dieses Urteil (und ähnlich lautende) habe ich in mehrfacher Ausfertigung von verschiedenen Gerichten, weil ich mal beim Verkauf eines (vermutlichen) EU-Import erfolgreich verklagt wurde.

Um den immer gleichen Fragen vorzubeugen : Mein Preis war nicht dem deutschen angemessen, sondern dem echten Kaufpreis.

Und auch Privatleute müßen beim Verkauf (auch gebrauchter Ware) 6 Monate Gewährleistung (Garantie) geben.

Und beim Verkauf eines Fahrzeuges ist der Verkäufer verpflichtet, lückenlos die Vorgeschichte des Fahrzeuges zu ermitteln und lückenlos unaufgefordert diese bekannt zu geben, egal wie alt das Fahrzeug ist.

Alos auch beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Zustand EU-Import anzugeben.

Winni the Pooh