Re-klagerückzug-Levay-

lieber herr levay,

ist es nicht von der Logik her so, daß eine Klage zurückgezogen ist wenn sie zurückgezogen wird? gemeint ist, sonst würde stehen :" wird berichtigt." wie soll der Beklagte wissen, daß die Klage nicht zurückgezogen wurde ( wenn aber im Text steht" wird zurückgezogen " )Im §269 ZPO kann man daraus entnehmen…

Lieber Herr rmhf2!

Zunächst wäre ich dankbar, wenn Du nicht für jede Antwort ein neues Thema aufmachtest. Und dann ist doch alles schon erklärt: Wenn ich 100 Euro einklage und nehem die Klage dann in Höhe von 20 Euro zurück, läuft die Klage in Höhe von 80 Euro weiter.

Hi,

Du schriebst doch:

" Hinsichtlich der geltend gemachten Mahnkosten wird die Klage aus Vereinfachungsgründen zurückgenommen

Also wurde die Klage nur über die Mahnkosten zurückgenommen, der Rest der Klage bleibt bestehen. Es wurde ja nur ein Teil der Klage zurückgezogen und nicht die komplette Klage. Das habe ich so verstanden, der Beklagte bzw. sein Anwalt, wird das sicher auch verstehen.

Gruß
Tina