RE: unzufrieden mit Ausbildungszeugnis/Anwalt

Hallo,

nachdem ich mit meinem schlechten Zeugnis zu einem Anwalt ging und dieser auch ein paar Sachen in einer Vorlage umformuliert hat, welche ich auch noch unterschrieben habe, bin ich jedoch nicht ganz einverstanden mit einigen schwammigen Formulierungen. Beispielsweise hat er „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ in Fettschrift und unterstrichen hervorgehoben. Ist das nicht ein bischen albern? bzw. eher negativ?

Der Rechtsanwalt meinte, ich komme ja nur mit Prozesskostenhilfe und war doch mit seinem Entwurf einverstanden. Wenn mir das nun nicht passt, legt er das Mandat nieder und ich müsse seine Gebühren bezahlen, da der Antrag auf PKH vom Gericht auch noch nicht ganz abgesegnet ist.
Stimmt das wirklich, dass ich ihn dann nach seinem normalen Satz selbst bezahlen muss? Kann ich in dieser Situation auch selbst einen Entwurf verfassen und an die Firma schicken, ohne dass ich befürchten muss das ganze Geld zu zahlen? Bin jetzt irgendwie voll eingeschüchtert und möchte natürlich nichts Falsches machen.

Das Problem ist halt wie ich denke, dass ich ohne einen Anwalt Klage eingereicht habe und die dort von mir abgegebene Vorlage auch nicht besonders toll von mir geschrieben war. Er meinte noch diese wichtigen Änderungen ausgehandelt zu haben. Allerdings lässt er auch in Vorlagen, die er der Firma zuschickt, gerne mal ein paar Sätze, welche ich bei meiner Klage eben abgeändert habe, wie im alten Zeugnis. Auch habe ich ihm schon am telefon gesagt, dass ich nun das alte Zeugnis vorbeibringe um das von dem Betrieb zu erhalten. Er sieht das wohl als verbindlich.
Ist das alles so? Wie ist es denn jetzt mit den Gebühren, wenn er das Mandat niederlegt bzw. ich mir einen neuen suchen möchte? Geht das nun noch?

Was meint ihr dazu? Bin für Antworten sehr dankbar!

Hallo,
schau mal hier: http://www.stellenanzeigen.de/asp/tipps/bewerbungsti… . Solche Geheimzeichen wie Fettschrift, kursiv und Anführungszeichen sind untersagt.

ok, hab zwar auf der Seite nichts dazu gefunden, aber jetzt weiss ich ja schonmal dass es nicht rein darf. Werde wohl mal einen eigenen Entwurf an die Firma schicken, vielleicht übernehmen die das ja auch ohne dass mein Anwalt herumtelefoniert.

ok, hab zwar auf der Seite nichts dazu gefunden, aber jetzt
weiss ich ja schonmal dass es nicht rein darf. Werde wohl mal
einen eigenen Entwurf an die Firma schicken, vielleicht
übernehmen die das ja auch ohne dass mein Anwalt
herumtelefoniert.

Dann dieser Link, Punkt 5:
http://www.stellenanzeigen.de/asp/tipps/bewerbungsti…

jo, und zu mir meinte er noch am telefon, dass dies doch guuut sei, wenn meine Leistung hervorgehoben wird. Diese Idee stamme ja auch von ihm…
Irgendwie bringt mich das aber auch nicht weiter da er immer wenn ich etwas anders haben will als er es sich vorstellt, davon redet das Mandat niederzulegen. Ich habe mich mal beim Arbeitsgericht erkundigt und die meinten dass seine Gebühren wohl bezahlt werden, wenn der Antrag auf die PKH bewilligt wird. Nur müsse ich dann meinen nächsten Anwalt selbst zahlen.

Hat es eigentlich auch etwas zu bedeuten, wenn am Schluss des Zeugnisses der Firmenname auch in Fettschrift hervorgehoben ist?