REACH-Verordnung

Hallo,

hat jemand von Euch auch mit der REACH-Verordnung zu tun?

Die REACH-Verordnung befasst sich mit der „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe“.
Unser Mutter-Unternehmen sitzt in den USA und produziert zahnmedizinische Produkte. Da diese auch in Europa vertrieben werden, sollen sie in Zukunft auch die REACH-Verordnung berücksichtigen.
Wir waren beauftragt, die Vorregistrierung der verwendeten Grundstoffe vorzunehmen, was auch geschehen ist. Nun steht die eigentliche Registrierung an.

Ich habe den Eindruck, das ist auf jeden Fall etwas, womit man eine spezialisierte Agentur beauftragen muss. Der Papierkrieg erscheint mir riesig - allein die Richtlinien, Anweisungen, Anhänge etc. umfassen viele hundert Seiten.

Kann mir jemand aus eigener Erfahrung etwas dazu sagen? Vielleicht jemand, der in einem kleineren Unternehmen sich schon damit befasst hat?

Vielen Dank für rasche Rückmeldung - die Sache eilt leider, weil eine Deadline droht.

Lieben Gruß
Dantis

Hallo Dantis: Google mit Stichwort „REACH Verordnung“ und Du wirst fündig. Gruss. Paul

Hallo,
hat jemand von Euch auch mit der REACH-Verordnung zu tun?
Wir waren beauftragt, die Vorregistrierung der verwendeten
Grundstoffe vorzunehmen, was auch geschehen ist. Nun steht die
eigentliche Registrierung an.
Ich habe den Eindruck, das ist auf jeden Fall etwas, womit man
eine spezialisierte Agentur beauftragen muss.
Lieben Gruß
Dantis

Moin auch,

wie aus heiterem Himmel brach REACh über die Industrie herein! Dass die Verordnung seit über 3 Jahren in Kraft ist, scheint euch entgangen zu sein.

Wie auch immer: Was sind zahnmedizinische Produkte? Falls es sich um APIs handelt: Die sind von REACh ausgenommen. Falls es sich um Zwischenprodukte oder Ausgangsmaterialien handelt: Soweit ich mich erinnere sind die ebenfalls ausgenommen, wenn ihr nachweisen könnt, dass sie nur zur Herstellung von APIs benutzt werden.

Falls ihr doch registrieren müsst: Schaut bei der ECHA nach SIEFs, die eure Produkte repräsentieren. Da könnt ihr u.U. schon viele Daten erhalten. Ansonsten gibt es genügend Agenturen etc., die z. B. als OR für ausländische Firmen fungieren. Die übernehmen, gegen einen sicherlich recht großen Obolus, auch den Papierkram für Euch. Falls du aber die deadline 1.12.2010 meinst: Ich glaube nicht, dass das jetzt noch zu schaffen ist. Immerhin müsst ihr erstmal die ganzen Daten besorgen.

Ralph

Hallo Paul,

danke für Dein Posting. Googeln habe ich schon hinter mir. Mit "Reach Verordnung " bekomme ich 67.000 Seiten, auf denen ich jede Menge Dateien mit zwei- und dreistelligen Seitenzahlen finde, durch die man sich kämpfen müsste. Deshalb meine Frage, inwieweit vielleicht w-w-w-Kameraden sich schon mit der Problematik befasst haben und aus ihrer Erfahrung heraus dazu etwas sagen können.

Gruß
Dantis

Moin auch,

wie aus heiterem Himmel brach REACh über die Industrie herein!
Dass die Verordnung seit über 3 Jahren in Kraft ist, scheint
euch entgangen zu sein.

Hallo Ralph,

ja , da ist Einiges schleifen gelassen worden - Asche auf unser Haupt.

Wie auch immer: Was sind zahnmedizinische Produkte? Falls es
sich um APIs handelt: Die sind von REACh ausgenommen.

Es handelt sich um Medizinprodukte, keine Arzneimittel.
Also z. B. Füllungsmaterialien, Mit CE-Zeichen (meist Kl. IIa). Sind die auch ausgenommen?

Falls es
sich um Zwischenprodukte oder Ausgangsmaterialien handelt:
Soweit ich mich erinnere sind die ebenfalls ausgenommen, wenn
ihr nachweisen könnt, dass sie nur zur Herstellung von APIs
benutzt werden.

Falls ihr doch registrieren müsst: Schaut bei der ECHA nach
SIEFs, die eure Produkte repräsentieren. Da könnt ihr u.U.
schon viele Daten erhalten. Ansonsten gibt es genügend
Agenturen etc., die z. B. als OR für ausländische Firmen
fungieren. Die übernehmen, gegen einen sicherlich recht großen
Obolus, auch den Papierkram für Euch. Falls du aber die
deadline 1.12.2010 meinst: Ich glaube nicht, dass das jetzt
noch zu schaffen ist. Immerhin müsst ihr erstmal die ganzen
Daten besorgen.

Danke für Deine Hinweise.

Lieben Gruß
Dantis

Moin auch,

bei Medizinprodukten wage ich zu behaupten, dass sie nicht ausgenommen sind. Ich bin mir da aber keineswegs sicher. Das sollten die Leute in den entsprechenden SIEFs aber auch wissen. Denkt auch daran, dass ihr auf Basis Reinsubstanz registrieren müsst. Meines bescheidenene Wissens nach bestehen Füllungsmaterialien aus (n+k) unterschiedlicher Stoffen, die alle einzeln registriert werden müssen (sofern ihr über eine Tonne pro Jahr kommt).

Ralph

1 „Gefällt mir“

Hallo Ralph,

Du hast recht - habe die Stelle in der Verordnung gefunden: Arzneimittel sind ausgenommen, Medizinprodukte nicht.

Aber zum Glück kam jetzt bei genauem Nachrechnen heraus, dass alle Substanzen unter dem 1-t-Limit bleiben.
Also Entwarnung!

Nochmal Danke für Deine Hinweise.

Lieben Gruß
Dantis