Reagieren auf Beschwerde ?

Hallo,

auf Ebay habe ich ein Mainboard mit CPU verkauft, und zwar als defekt, keine Garantie, keine Rücknahme.

Nun die Reaktion der Käufers:

Also,
nach ausführlichem Prozedere, allen möglichen Cross-Tests bzgl. des Speichers, muss ich feststellen, daß das Board (oder der Prozessor) schlicht und ergreifend kaputt ist! Mal will es booten, dann wieder nicht… mal erkennt es allen Speicher, dann wieder nicht…
Bei allem Verständnis für „Privatverkauf“ und der Verweigerung einer Rückgabe, hat man nicht das (EU-) Recht einfach kaputtes Zeug als funktionierend zu verkaufen. Auch nicht auf ebay.
Ich bitte um Stellungnahme.

Soll ich darauf überhaupt reagieren ?

Gruß

Andreas

Hallo!

Auch ein defektes Gerät muss funktionieren!

Grüße

Andreas

P.S.: War’n Scherz!

Hallo,

Bei allem Verständnis für „Privatverkauf“ und der Verweigerung
einer Rückgabe, hat man nicht das (EU-) Recht einfach kaputtes
Zeug als funktionierend zu verkaufen. Auch nicht auf ebay.
Ich bitte um Stellungnahme.

schreib ihm einfach, dass er einem Irrtum unterliegt, denn du hast die Ware ja nicht als funktionierend sondern als defekt angeboten.

Mal sehen, was er dann sagt.

Gruß

S.J.

Hallo Andreas,

hat es bei mir ja auch. Ich habe es nur vorsichtshalber als defekt angeboten.

Keine Ahnung, was der Käufer mit meinem schönen Board gemacht hat. Oder zu schwaches Netzteil ?

Gruss

Andreas

Genauer Angebotstext
Hallo,

der Angebotstext sah so aus:

ich verkaufe für wenig Geld mein gutes, gar nicht so altes Mainboard mit CPU. Die technischen Daten, soweit ich sie noch weiss (ohne Garantie):

… technische Daten gelöscht …

Privatverkauf nach EU-Recht. Keine Garantie, keine Rücknahme. Da ich den letzten Spaßbieter heute noch würgen könnte, der Hinweis, dass bei Nichtzahlung rechtliche Schritte folgen.

Gruß

Andreas

Hallo,

auf Ebay habe ich ein Mainboard mit CPU verkauft, und zwar als
defekt, keine Garantie, keine Rücknahme.

In einem anderen Posting hattest Du den Auktionstext gepostet:

der Angebotstext sah so aus:

ich verkaufe für wenig Geld mein gutes, gar nicht so altes Mainboard
mit CPU. Die technischen Daten, soweit ich sie noch weiss (ohne
Garantie):

… technische Daten gelöscht …

Privatverkauf nach EU-Recht. Keine Garantie, keine Rücknahme. Da ich
den letzten Spaßbieter heute noch würgen könnte, der Hinweis, dass
bei Nichtzahlung rechtliche Schritte folgen.

Ganz ehrlich, wenn das der gesamte Auktionstext war dann steht da nix von defekt. Und in diesem Falle wäre ich sehr verständnisvoll gegenüber dem Käufer.

Nun die Reaktion der Käufers:

Also,
nach ausführlichem Prozedere, allen möglichen Cross-Tests
bzgl. des Speichers, muss ich feststellen, daß das Board (oder
der Prozessor) schlicht und ergreifend kaputt ist! Mal will es
booten, dann wieder nicht… mal erkennt es allen Speicher,
dann wieder nicht…
Bei allem Verständnis für „Privatverkauf“ und der Verweigerung
einer Rückgabe, hat man nicht das (EU-) Recht einfach kaputtes
Zeug als funktionierend zu verkaufen. Auch nicht auf ebay.
Ich bitte um Stellungnahme.

Wie gesagt, wenn das oben alles war, das in der Auktion stand, dann verstehe ich den Käufer.

Soll ich darauf überhaupt reagieren ?

Würde ich empfehlen. Unabhängig davon ob nun das Teil als Defekt angegeben war oder nicht - gerade bei eBay (und nicht nur da) gilt aus meiner Sicht: Kommunikation ist alles.

Keine Ahnung was das Teil gebracht hat. Aber ich würde in diesem Fall (das in der Auktion nur oben zitierter Text stand) sicher dem Käufer anbieten, das Teil zurückzusenden und die Kohle zurück erstatten.

Oder stand in der Auktion noch was anderes drin?

Gruß vom

Dicken MD.

Hallo Andreas,

wo steht da was von defekt? Du hast in die Auktion nicht reingeschrieben, dass es defekt ist. Dann würde ich mich als Käufer auch beschweren.

Gruß

Samira

Defekt
Hallo,

für mich ist Defekt = Nicht funktionierend.
Das Wörterbuch schreibt:
http://woerterbuch.babylon.com/Defekt

Wird das rechtlich anders gewertet?

VG
Monroe

Hallo Monroe!

Scroll mal in meinem vorherigen Posting bis ganz nach unten, da kommt noch ein P.S., lies das mal!

Grüße

Andreas

ok, erwischt :smile:

Hi
wenn der k ein ausdrücklich als „defekt“ beschriebenes Board kauft, kannn er sich kaum darüber beschweren, ein solches bekommen zum haben.
my2c
A

Wenn der Auktionstext in dem Posting unter mir allerdings dem entspricht, den der käufer als Entscheidungsgrundlage besass, dann würde ich ohne zögern dem Mann sein Geld zurückzahlen und mich förmlich entschuldigen.
A