Hallo,
auf Ebay habe ich ein Mainboard mit CPU verkauft, und zwar als
defekt, keine Garantie, keine Rücknahme.
In einem anderen Posting hattest Du den Auktionstext gepostet:
der Angebotstext sah so aus:
ich verkaufe für wenig Geld mein gutes, gar nicht so altes Mainboard
mit CPU. Die technischen Daten, soweit ich sie noch weiss (ohne
Garantie):
… technische Daten gelöscht …
Privatverkauf nach EU-Recht. Keine Garantie, keine Rücknahme. Da ich
den letzten Spaßbieter heute noch würgen könnte, der Hinweis, dass
bei Nichtzahlung rechtliche Schritte folgen.
Ganz ehrlich, wenn das der gesamte Auktionstext war dann steht da nix von defekt. Und in diesem Falle wäre ich sehr verständnisvoll gegenüber dem Käufer.
Nun die Reaktion der Käufers:
Also,
nach ausführlichem Prozedere, allen möglichen Cross-Tests
bzgl. des Speichers, muss ich feststellen, daß das Board (oder
der Prozessor) schlicht und ergreifend kaputt ist! Mal will es
booten, dann wieder nicht… mal erkennt es allen Speicher,
dann wieder nicht…
Bei allem Verständnis für „Privatverkauf“ und der Verweigerung
einer Rückgabe, hat man nicht das (EU-) Recht einfach kaputtes
Zeug als funktionierend zu verkaufen. Auch nicht auf ebay.
Ich bitte um Stellungnahme.
Wie gesagt, wenn das oben alles war, das in der Auktion stand, dann verstehe ich den Käufer.
Soll ich darauf überhaupt reagieren ?
Würde ich empfehlen. Unabhängig davon ob nun das Teil als Defekt angegeben war oder nicht - gerade bei eBay (und nicht nur da) gilt aus meiner Sicht: Kommunikation ist alles.
Keine Ahnung was das Teil gebracht hat. Aber ich würde in diesem Fall (das in der Auktion nur oben zitierter Text stand) sicher dem Käufer anbieten, das Teil zurückzusenden und die Kohle zurück erstatten.
Oder stand in der Auktion noch was anderes drin?
Gruß vom
Dicken MD.