Ein Mieter kündigt sein Mietverhältnis entspr. der gesetzlichen Kündigungsfrist frühzeitig Mitte eines Monats zum Ende des überübernächsten (bspw. am 15.4. zum 31.7.).
Dass die Kündigung beim Vermieter angekommen ist, ist durch Sendungsverfolgung (Einwurfeinschreiben (*)) belegt.
Eine Woche später wurde die Kündigung zusätzlich nochmal per Fax versandt, qualifiziertes Sendeprotokoll liegt vor.
Seitens des Vermieters erfolgt aber keine Reaktion.
Muss sich der Mieter Sorgen machen, ob er zum erwünschten Kündigungstermin aus dem Mietverhältnis kommt?
(*) die Mieterbünde raten zum Einwurf-Einschreiben: „Mieter sollten deshalb die Kündigung per Einwurf-Einschreiben verschicken.
Hier kann die Zustellung des Briefes belegt werden.“ (http://is.gd/9e9yc)
Die Kündigung muss vom VM übrigens nicht bestätigt werden. Aber das der Mieter wissen möchte, ob die Kündigung auch angekommen ist und zwar fristgerecht, ist natürlich richtig.
Bleibt wohl nur noch mal anzurufen. Schließlich muss auch eine Übergabe abgestimmt werden etc., da hat man ja noch einmal einen Grund. Sonst müsste der Mieter einfach ausziehen und gucken was der VM dann macht (eher nicht, oder?).
anrufen ist sicher eine Möglichkeit, belegt nur letztlich auch gar nichts. Gesetzt den Fall da würde versichert, alles da alles klar, und dann wird 3 Tage nach Fristablauf geschrieben, die Kündigung sei nicht rechtzeitig eingegangen. Nicht wahrscheinlich, aber theoretisch vorstellbar.
Ein Fax ist auch m.W. nicht rechtsgültig, allein schon weil die eigenhändige Unterschrift fehlt, im gedachten Fall bestünden erhebliche (unverschuldete) Probleme beim Postempfang des Mieters, daher würde diese Möglichkeit gewählt, um dem VM eine alternative Kontaktmöglichkeit für die Bestätigung anzubieten.
Die Zustellung per Gerichtsvollzieher, die im Link als einzige wirklich sichere Variante genannt wird, ist für die Kündigung eines Mietverhältnisses wohl übertrieben … und ggf. zeitlich nicht mehr fristgerecht.
Aber danke für die Info, dass der VM nicht bestätigen muss, das war jedenfalls schon mal hilfreich!
Was wäre denn, wenn das Büro der Hausverwaltung wegen Krankheit/Urlaub/sonstigen Gründen nicht besetzt ist und beispielsweise erst nach Ablauf der Kündigungsfrist wieder besetzt wäre?
Dann könnte z.B. nicht angerufen werden, aber der Rest kann ja kaum zu Lasten des Mieters gehen, da der davon ja nicht weiß und sich an die ihn bindenden Fristen gehalten hat, oder?
solange eine Zustellung bezweifelt werden kann und der Mieter (in diesem Fall) die fristgerechte Zustellung nachzuweisen hat ist im Fall des Falles jedes Mittel Recht um eine zweifelsfreie Zustellung zu gewährleisten.
Und der Vorschlag den VM anzurufen galt lediglich in Bezug auf eine Bestätigung als adäquat. Zum Beweis, das eine Kündigung eingegangen ist, ist dieses Telefonat so lange nicht heranzuziehen, wie die telefonische Bestätigung des VM nicht durch Zeugen belegt werden kann.
Der Beispielfall ging außerdem von einer mehr als fristgerechten Kündigung aus, so dass ein nichtbesetztes Büro über das Wo-E keinen Unterschied machen kann.
Seitens des Vermieters erfolgt aber keine Reaktion.
Wie sollte man als Vermieter denn deiner Meinung nach reagieren?
Wenn mein Mieter nicht mehr bei mir wohnen will, muss ich damit leben. Meine Gedanken kreisen dann mehr darum, ob Renovierungsarbeiten nötig und sinnvoll sein und welcher Handwerker dafür infrage kommt und was man selbst machen kann. Außerdem muss ich mir Gedanken über die aktuelle Marktlage bei einer Neuvermietung machen und wie ich sie am besten anbiete.
Evtl. rede ich auch mal mit den verbleibenden Mietern. Vielleicht möchte einer die Wohnung wechseln, kennt jemanden, der gern einziehen will, hat sonstige Vorschläge zur Neuvermietung.
Und da soll man sich noch mit - was überhaupt - befassen? Dem alten Mieter Blumen schicken? Wozu? Oder den Mieter auf Knien darum bitten, zu bleiben ? Es ist ein Mietverhältnis, keine Ehe!
naja angenommen, der Mieter hat in seiner Kündigung um Bestätigung der Kündigung, des Kündigungstermins und des vorgeschlagenen Übergabetermins gebeten, dann wäre das schon 'ne förderliche Maßnahme seitens des Vermieters.
Ach so, eine Kündigung inkl. Hausaufgabe . Mein Mieter hat das glücklicherweise nicht getan. Also sah ich jetzt auch keinen Grund, zu reagieren. Es ist doch sowieso alles klar. Anders sähe es aus, wenn er sich mit der Kündigungsfrist vertan hätte.