Reaktionszeit nach Auktionsende

Hallo,

man stelle sich vor: es wird ein Artikel ersteigert, der normalerweise um einiges teurer versteigert wird. Zufällig ersteigert jemand ihn für einen Bruchteil der über einen längeren Zeitraum beobachteten Auktionspreise.

Der Verkäufer reagaiert leider nicht auf mails (nennt keine Kontodaten)… welche Frist wäre angemessen um weitere Schritte einzuleiten/anzudrohen?

Vielen Dank
Sabine (deren Freude langsam in Frust umschlägt)

Hallo Sabine,
meine Erfahrung ist, dass es normalerweise nicht lange dauert, bis man die Kontodaten hat. Entweder sind diese direkt bei Ebay als Überweisung+ hinterlegt oder der Verkäufer meldet sich recht schnell.

Daher würde ich gar nicht lange warten und Mails schreiben, sondern direkt anrufen und die Daten am Telefon erfragen. Auch würde ich direkt ansprechen, ob wegen des geringen Preises ein Problem zu erwarten sei.
Ich vermute, dass der Verkäufer auch bei Drohmails etc. auf Stur schalten könnte. Ein Anruf nach 3 Tagen wirkt imho etwas besser.

Schönen Gruß,
Ingo

Hallo,

seit Februar nichts wie Ärger mit der Überweisung plus. In vielen Angeboten werden plötzlich, die seit langem hinterlegten Kontodaten nicht mehr angezeigt (das habe ich auch). Wenn der Verkäufer fest davon überzeugt ist, die Kontodaten hinterlegt zu haben und dass der Käufer nur zu dumm ist die abzurufen, kann das leicht zu Mißverständnissen führen.

Stephanie

Hallo!

Mag schon sein, Stephanie, aber wenn ich von einem Kunden eine Mail bekomme (auch wenn er sich mit überweisung+ nicht zurechtfindet), dann antworte ich ihm auch.

daggi!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Mag schon sein, Stephanie, aber wenn ich von einem Kunden eine
Mail bekomme (auch wenn er sich mit überweisung+ nicht
zurechtfindet), dann antworte ich ihm auch.

ich auch, allerdings haben einige Käufer nur einen Link zu ebay jetzt bezahlen bekommen, bevor ich merkte, dass die Bankverbindung nicht angezeigt wird.

Nochmal zur angemessenen Zeit: da gibt es natürlich keine klaren Regeln, sondern das geht mehr nach Gefühl. Wenn auf eine E-Mail keine Antwort kommt würde ich nach ca. 3 Tagen noch mal schreiben. Außerdem würde ich auf jeden Fall die ebay Kaufabwicklung nutzen (jetzt bezahlen) und in dem Formular nach den Kontodaten fragen.

Nach mindestens 2 E-Mails ca. 7 Tagen ohne Rückmeldung vom Verkäufer würde ich ebay eine Unstimmigkeit melden.

Stephanie

Danke schön und erledigt :smile:
Hallo,
vielen Dank an euch alle.

Der Verkäufer hat sich vorhin (nach 4 Tagen) gemeldet, er ging tatsächlich davon aus, dass die Bankdaten über Ebay einzusehen waren … waren sie aber definitiv nicht.

Vielen Dank und viele Grüße
Sabine

Man muss Ü+ in jeder eingestellten Auktion neu aktivieren, viele übersehen das, da das bisher wohl nicht so war…
Ali N.

Hallo,

Nochmal zur angemessenen Zeit: da gibt es natürlich keine
klaren Regeln, sondern das geht mehr nach Gefühl.

ebay rät:

Die Handelspartner sollten innerhalb von drei Werktagen nach Angebotsende miteinander Kontakt aufnehmen.
(http://pages.ebay.de/help/sell/basics.html, Punkt 4)

Gruß
Sue

stimmt, bei den meisten artikeln springt das häkchen plötzlich wieder raus, sobald man bei der wiederholung einer auktion etwas ändert. man muss dann auf „weiter“ klicken und dann nochmal auf „auktion ändern“ (oder so ähnlich), und das häkchen wieder reinklicken.

ich vermute mal, das ist ein von ebay absichtlich eingebauter bug, um die leute zu paypal zu ziehen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Der Verkäufer reagaiert leider nicht auf mails (nennt keine
Kontodaten)… welche Frist wäre angemessen um weitere
Schritte einzuleiten/anzudrohen?

Wie dieser Fall beschreibt funktionieren die Ebayfeatures oft nicht richtig und der Ärger, den eigentlich Ebay verzapft hat wird von den „Kaufpartnern“ ausgetragen. Um so etwas zu vermeiden sollte man etwa drei Tage nach Verkauf mit dem Käufer Kontakt aufnehmen. Drohen sollte man aber auch nach längerer Stille nicht, es kann ja sein, daß jemand „offline“ ist, oder z.B. im Urlaub. Für solche Fälle immer eine akzeptable Frist setzen nach der man sich anderweitig entscheidet. Das sollte bereits im Verkaufsangebot stehen, sonst kann das bei teuren Artikeln, für die sich ein Rechtsstreit lohnt, „böse Folgen“ haben. Gerichte können nämlich zu dem Schluß kommen, der „verspätete“ Verkäufer habe vorschnell gehandelt und sei deswegen schadenersatzpflichtig.

Ciao
Wolfgang