Hallo,
ein 17jähriger ist in der 8. Klasse Realschule sitzengeblieben und ist nach Wiederholung in die 9. versetzt worden. Die 9. hat er wieder nicht gepackt und soll nun von der Schule fliegen.
Ist das tatsächlich so in Baden-Württemberg?
Welche Möglichkeiten hätte er denn sonst noch, einen Schulabschluss zu machen? Besteht ein Anspruch, in die Hauptschule aufgenommen zu werden, damit es zumindest für diesen Abschluss reicht?
Wo kann man sich jetzt informieren, da ja nun Schulferien sind?
wenn ein Schüler in der gleichen Stufe(5-7 oder 8-10)ein zweites Mal wiederholen muss, muss er die weiterführende Schule verlassen. Die Aufnahme in eine Hauptschule ist altersabhängig. Vielleicht ist aber für den Jungen ein Berufskolleg die sinnvollere Alternative. Dort kann er seinen Fähigkeiten entsprechend praktisch arbeiten und gleichzeitig seinen Hauptschulabschluss nachholen. Adressen und Ferienkalender findest Du im Internet.
Hallo,
ein 17jähriger ist in der 8. Klasse Realschule sitzengeblieben
und ist nach Wiederholung in die 9. versetzt worden. Die 9.
hat er wieder nicht gepackt und soll nun von der Schule
fliegen.
Ist das tatsächlich so in Baden-Württemberg?
Welche Möglichkeiten hätte er denn sonst noch, einen
Schulabschluss zu machen? Besteht ein Anspruch, in die
Hauptschule aufgenommen zu werden, damit es zumindest für
diesen Abschluss reicht?
Wo kann man sich jetzt informieren, da ja nun Schulferien
sind?
Wie immer vielen Dank für Eure Hilfe!
Grüße
Didi
Hallo,
wenn ein Schüler in der gleichen Stufe(5-7 oder 8-10)ein
zweites Mal wiederholen muss, muss er die weiterführende
Schule verlassen. Die Aufnahme in eine Hauptschule ist
altersabhängig. Vielleicht ist aber für den Jungen ein
Berufskolleg die sinnvollere Alternative. Dort kann er seinen
Fähigkeiten entsprechend praktisch arbeiten und gleichzeitig
seinen Hauptschulabschluss nachholen. Adressen und
Ferienkalender findest Du im Internet.
Gruß
barbarainkoeln
es kommt ganz auf die Schule drauf an. Es ist nicht gesetzlich bestimmt. ABER hätte er die 8.klasse zum zweiten-mal wiederholt, dann müsste er die schule verlassen! Aber er hat das recht in der 8. und dann auch in der 9. sitzen zu bleiben.
Ich glaube einige verstehen den sinn nicht weshalb es die klassen gliedert!
Er wird ja schließlich für die Prüfung vorbereitet, d.h. Erst in der Prüfung, falls er durchfällt, kommen diese aspekte in betracht ob er wiederholen darf oder nicht.
Also meist ist das so angesehen dass man den Kontakt zum Lehrer/Rektorat sucht, und gemeinsem das bestmögliche im interesse von dem Schüler bestimmt!
Aber gesetzlich ist er berechtigt seine Schulpflicht mit vollen zügen zu genießen(Wenn man das so sagen darf) ^^
Das stimmt leider nicht so ganz…die Realschule ist eine weiterführende Schule, Schulpflicht besteht nur in der Hauptschule und auch da nur bis zu einem gewissen Alter…sorry:frowning:
ein 17jähriger ist in der 8. Klasse Realschule sitzengeblieben
und ist nach Wiederholung in die 9. versetzt worden. Die 9.
hat er wieder nicht gepackt und soll nun von der Schule
fliegen.
Ist das tatsächlich so in Baden-Württemberg?
es kommt ganz auf die Schule drauf an.
In diesem Fall handelt es sich um eine Realschule in BaWü.
ABER hätte er die 8.klasse zum zweiten-mal
wiederholt, dann müsste er die schule verlassen! Aber er hat
das recht in der 8. und dann auch in der 9. sitzen zu bleiben.
Hat er nicht:
§ 6
Mehrmalige Nichtversetzung
(1) Ein Schüler muß die Realschule verlassen, wenn er
1.
aus einer Klasse der Realschule, die er wiederholt hat, nicht versetzt wird,
2.
**<u>nach Wiederholung einer Klasse der Realschule auch aus der nachfolgenden nicht versetzt wird</u>** ,
...
(zitiert aus der oben verlinkten „Realschulversetzungsordnung“)