Hallo,
auf Wikipedia ist unter Realakt http://de.wikipedia.org/wiki/Realakt rechts als Bildunterschrift zu lesen: „Obwohl nicht gewollt, kann der Realakt „Auto rammen“ die Rechtsfolge Schadenersatz nach sich ziehen“. Ein Realakt ist eine Handlung und damit vom Willen abhängig. Wenn ich ein Auto ramme, dann will ich das ja nicht und ich würde nicht von einem Realakt, sondern von einer Rechtstatsache sprechen. Gebt ihr mir dabei recht?
Danke
Martin Unterholzner
Ein Realakt ist eine Handlung und damit vom Willen
abhängig.
Diese Willensabhängigkeit bezieht sich aber auf die Handlung und nicht auf das, was mit der Handlung erreicht wird. Keine Handlung ist etwa eine Reflexbewegung (das ärztliche Hämmerchen unter dem Knie). Auch Bewegungen im Schlaf sind wohl nicht vom Willen getragen.
Wenn ich ein Auto ramme, dann will ich das ja nicht
Aber die Handlung schon. Das Fahren ist ja gewollt, auch wenn dabei etwas Ungewolltes geschieht.
und ich würde nicht von einem Realakt, sondern von einer
Rechtstatsache sprechen. Gebt ihr mir dabei recht?
Nein. Erstens handelt es sich sehr wohl um einen Realakt. Zweitens statt der Begriff Rechtstatsache aus einer ganz anderen Kategorie. Er hat nichts mit dem Problemkreis Realakt zu tun.