Realisierte Tiergefahr in der Tierhalterhaftpflich

gegeben sei folgender Sachverhalt:

2 sich fremde Hunde begegnen sich und sind unangeleint.
Mit einem Mal, beisst der eine Hund den Anderen, so dass erhebliche Verletzungen enstehen, die Tierärztlich behandelt werden müssen. Es entstehen dadurch Kosten.

Ist es bei einem solchen Sachverhalt möglich, seitens der Tierhalterhaftpflichtversicherung, die Entschädigung an das Herrchen des verletzten Hundes um 50% zu kürzen, da sich hier zwei gleiche Tiergefahren realisiert haben?
Vielen Dank für Eure Meinungen.
gruß
david

Hallo,

keine Rechtsberatung, nur eigene Erfahrung aus diversen Beißvorfällen in der letzten Zeit (leider):

U.a. steht so etwas in den Versicherungsbedingungen. Manche zahlen überhaupt nur, wenn Hund angeleint war, manche machen keine Unterschiede. Es ist praktisch unmöglich, einen „Schuldigen“ festzustellen (der gebissene Hund kann provoziert haben), daher nutzen diverse Versicherungen das Anleinen als Hilfsmittel (= angeleinter Hund=unschuldiger als abgeleinter Hund). Sind beide abgeleint, geht man davon aus, dass gleiche „Schuld“ vorliegt.

Gruß,

Myriam