Mieter „B“ sind ausgezugen in neue Wohnung nachdem der Vermieter „I“ wohnung ordentlich gekündigt habe wegen Eigenbedarf. letzte 2 Monatsmieten nicht bezahlt, andere 2 Monaten nur teilweise.
Für Wohnungsübergabe fordern die Mieter „B“ aber Geld 2.000 Euro + die 2,5 Monaten nicht bezahlte Gesamtmiete sollte vergessen sein sowie alle bekannte und nicht bekannte Schaden in der Wohnung.
Frage: rein praktisch, aus Erfahrung, wie lange dauert es bis der Vermieter „I“ einen Räumungstitel bekommt (Räumungsklage) und dann mit „Berliner Räumung“ rein komt?
( Anwälte sagen - kann 3-6 Wochen sein da die Sache klar ist - 2 Monatsmieten in Verzug+ Eigenbedarf
—in TV und Internet gibts aber „Geschichten“ mit 2 Jahren usw. es macht dem „I“ ein weing Angst
Bitte sagen Sie ganz realistisch - wie lange dauert es tatsächlich und ob dann auch noch zusätzlich eine Vollstreckungsklage notwendig ist (inkl Schadenersatz) oder geht es zusammen?
Die Berliner Räumung geht relativ schnell, es hängt aber immer vom Personalstand des Gerichts, von anderen Verfahren usw. ab, deshalb kann man einen Zeitraum nicht benennen.
Versuchen Sie eine andere Variante. Verschaffen Sie sich Zugang zur Wohnung, wie auch immer. sie können einen Termin bei dem Mieter machen, Gasgeruch in der Wohnung vermuten, einen Rohrbruch usw… Sind sie erstmal legal in der Wohnung, können sie von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch machen. Nehmen Sie alles mit, was sich verpfänden lässt. Natürlich mit Zeugen, foto usw… Spätestens dann werden die Mieter einlenken, wenn nicht, haben Sie er das Pfand.
Herr Torg,
bei uns in der Stadt geht eine Räumungsklage nie!!! unter 2 Jahren durch. Da können noch so gravierende Gründe vorliegen. Es geht nur absolut schneller, wenn Kinder negativ in Mitleidenschaft gezogen sind und das Jugendamt die Dringlichkeit unterstützt. Bei der von Ihnen angegeben Summe usw. hätten Sie hier keine große Chance auf baldigen Erfolg. In unseren Unternehmen laufen Räumungsklagen mit inzwischen 28 000,00€ (bei 540,00€ Monatsmiete warm) Mietschulden und zusätzlicher Messi-Manie…
Was den Schadenersatz betrifft, dort kommt es auf die Formulierung der Räumungsklage an .Wenn Sie den Schaden vorher „wußten“, kann er mit als Schuldbetrag aufgeführt werden. Wenn nicht, sind das 2 verschieden (zu 90% erfolglose) Prozesse.
Hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
MfG Waldi 64
Das kommt ganz darauf an, in welcher Stadt man lebt. In München kann es länger dauern, in einer Kleinstadt ist es eine Sache von 2 Monaten. Im geschilderten Fall sind die Mieter bereits ausgezogen, es ist also offensichtlich, dass die Mieter jedes Vorgehen gegen die Räumungsklage rein rechtsmissbräuchlich betreiben.
Offen gesagt sollte sich der Vermieter nicht auf derartige Erpressungsversuche einlassen.
zunächst einmal vorweg: eine Rechtsberatung ist in diesem Rahmen nicht möglich. Ich kann daher nur grundsätzlich zu einer anwaltlichen Beratung raten.
Wie lange es dauert, hängt vom Einzelfall ab. Das kann man so pauschal nicht beantworten. Wenn ein Räumungstitel vorhanden ist, bedarf es zur Vollstreckung keiner weiteren Klage. Allerdings entstehen durch die Räumung in jedem Fall auch Kosten.
Ich habe unglücklich formuliert:
die Mieter sind ausgezogen, sich abgemeldet, unter neue Adresse sich angemeldet haben und wohnen dort ganz glücklich!
d.H.Gegen meine Räumungsklage kann nichts „gesagt“ werden. Trotzdem - 2 Jahren?
Hallo verehrter User,
Sie sollten sich mit dieser „Rechtsfrage“ an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Vermietern generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Gruß USKO
Hallo,
aus meiner Erfahrung mit Gerichten kann niemand sagen, wie lange ein Verfahren wirklich dauert. Das häng allein vom Gericht ab; in 3-6 Wochen wird es aber ganz sicherlich nichts, 6-12 Monate sollte man schon einplanen.
der Vermieter sollte versuchen, mit dem ehem. Mieter eine einvernehmliche Lösung zu suchen und sich schnell die Wohnung übergeben lassen.
Wenn die Wohnung wirklich leer bzw. ohne Mieter ist, gibt es kleine „Hilsmittel“ um in die Wohnung zu kommen; wenn ein Gasanschluss in der Wohnung ist, dann riecht man Gas und hier ist Gefahr in Verzug und die Wohnung wird geöffnet. Oder es sind die Fenster nicht richtig geschlossen, dann ist Frostgefahr in der kalten Jahreszeit und Wohnung wird geöffnet. Hier ist Einfallssreichtum gefragt!!
Der Vermietr muss nur eine glaubhafte Begründung haben.
Eine Einigung mit dem ehem. Mieter wird meist billiger als ein Verfahren vor Gericht.
Gruß suver
Eine Forderung muss man geltend machen (Mahnbescheid)
Die fristlose Kündigung kann bis zu 2 Jahre dauern, kommt immer auf das jeweilige Amtsgericht an. In Halle geht man z.B. momentan von 6 - 9 Monaten aus, in Berlin meines Wissens z.B. 1 - 1,5 Jahre.
Berliner Räumung läuft über den jeweilig zuständigen Gerichtsvollzieher. Da kommt es auch darauf an, wie ausgelastet er ist.
Man keine kongreten Zeitspannen benennen.