Guten Tag,
kann es sein, dass in einem 12 Parteien-Mietshaus mit ähnlich großen Wohnungen, auf eine Wohnung allein ein 1/4 des Heizungsverbauchs entfällt? Ist in einem solchen Fall die Annahme gerechtfertigt, dass ein Fehler in der Abrechnung vorliegen muss?
so pauschal kann man dies nicht beantworten. Aber natürlich kann eine Nebenkostenabrechnung auch mal fehlerhaft sein. Der Mieter hat ja das Recht diese Abrechnung zu überprüfen.
Gibt es in dem besagten Mietshaus denn keine Messgeräte für die Heizung ?
Der Mieter sollte zuerst seine Heizkostenabrechnung überprüfen, vielleicht gab es einen Zahlendreher bei den Verbrauchsdaten.
Bei den neuen elektronischen Meßgeräten hat man ja die Möglichkeit seine Werte zum Stichtag, 1 Jahr lang zu kontrollieren.
Es braucht kein Fehler vorliegen.
Wer ließt die Heizkörper ab. Es haben nur 2 Firmen das Monopol.
Wie genau ist Deine Rechnung detailliert.
Welche Geräte sind am Heizkörper montiert. Verdunster oder Elektronische.
Erstmal diese Fragen beantworten dann kann ich mehr dazu sagen.
Abgelesen wird von Brunata, die Geräte an den Heizkörpern heißen Telmetric pro. Die Rechnung ist schon detailliert… Die Werte wurden auch richtig abgelesen. Aber wird sind in die Wohnung vor einem Jahr eingezogen und ich habe das Gefühl, dass beim Einzug die Daten nicht zurückgestellt wurden, sondern einfach weitergelaufen sind und wir noch die Kosten vom Vormieter zahlen… So oder so ähnlich. Weiß aber nicht, wie ich das nachweisen kann.
Eine Möglichkeit gibt es noch.
Wenn der Heizkörper auf „0“ steht darf dieser keine wärme abgeben.
Thermostat defekt oder Ventil defekt.
Kann nur bei eingeschalteter Heizung geprüft werden.
Je nach Größe des Heizkörpers ist eine andere Abrechnung.
dass beim Einzug die Daten nicht zurückgestellt wurden,
sondern einfach weitergelaufen sind und wir noch die Kosten
vom Vormieter zahlen… So oder so ähnlich. Weiß aber nicht,
wie ich das nachweisen kann.
die Zähler müssen nicht auf Null zurückgesetzt werden, es reicht ja, wenn die Differenz richtig berechnet wird.
Der Mieter soll sich an Vermieter/Hausverwaltung wenden und um eingehende Prüfung bitten.
Mieter läßt sich nachweisen, daß Vormieter ordnungsgemäß abgerechnet wurde. Mieter läßt sich die letzten 3 Ableseprotokolle vorlegen und überprüft die Daten (2 reguläre Ablesungen und eine Zwischenablesung beim Mieterwechsel).
Wenn Vermieter sich stur stellt oder Mieter die ganze Sache nicht blickt, dann geht Mieter zum Anwalt.
Eventuell vorliegende technische Defekte wird man in aller Regel erst überprüfen, nachdem eine Überprüfung der Unterlagen weder Ablese- noch Berechnungsfehler ergeben hat.