Guten Tag
Ich habe da mal eine frage ich habe in Haft (Gefängnis) meinen Realschulabschluss (Mittlere Reife) nachgemacht und wollte jetzt mal wissen ob ich nächtraglich anspruch auf irgendeine Förderung hätte? Wie kindergeld oder bab… Oder sowas ähnliches.
Ich war zum anfang der Kurses 25 jahre alt, der kurs ging 21 monate und lief über die Volkshochschule
Ich bedanke mich schon mal falls jemand eine Idee hat.
Vielen Dank
Frank Schuldt
Hallo, erstmal schön das du dein Abschluss nachgeholt hast.Leider kann ich dir da aber auch nicht helfen. Ich hoffe das aber andere dir helfen können. Gruß
Guten Tag,
tut mir leid, da kenne ich michüberhaupt nicht aus!
MfG
Friedrich Schneider
also nachträglich wird hier nix mehr zu holen sein.
Hallo,
leider ist BAB nur bei betrieblicher Ausbildung möglich. Wie es mit Kindergeld aussieht weiß ich nicht, müsste bei der Familienkasse nachgefragt werden.
Viele Grüße
Claudia