Der geschiedene Ehemann zahlt an seine Ex-Ehefrau
Unterhalt.
Im Jahr der Scheidung haben beide Partner eine Wiederheirat.
Der gezahlte Unterhalt führt beim U-Geber zu einem
Steuervorteil, wenn er die Anlage U von seiner Ex-Ehefrau vorliegen hat.
Er muß aber den steuerlichen Nachteil bei der Ehefrau
beim Realsplitting ausgleichen.
Die U-Empfängerin gibt mit ihrem neuen Ehemann im Jahr der Wiederheirat und in den Folgejahren eine Steuererklärung als ZUSAMMENVERANLAGUNG ab´.
Wird jetzt bei der Ehefrau das Einkommen incl. der erhaltenen U-Zahlung immer so berücksichtigt, als wenn sie eine GETRENNTE VERANLAGUNG vorgenommen hätte oder gilt diese Regelung nur für das Jahr der Wiederheirat??
Besten Dank