Realsplitting beim Unterhaltsempfänger

Der geschiedene Ehemann zahlt an seine Ex-Ehefrau
Unterhalt.

Im Jahr der Scheidung haben beide Partner eine Wiederheirat.

Der gezahlte Unterhalt führt beim U-Geber zu einem
Steuervorteil, wenn er die Anlage U von seiner Ex-Ehefrau vorliegen hat.

Er muß aber den steuerlichen Nachteil bei der Ehefrau
beim Realsplitting ausgleichen.

Die U-Empfängerin gibt mit ihrem neuen Ehemann im Jahr der Wiederheirat und in den Folgejahren eine Steuererklärung als ZUSAMMENVERANLAGUNG ab´.

Wird jetzt bei der Ehefrau das Einkommen incl. der erhaltenen U-Zahlung immer so berücksichtigt, als wenn sie eine GETRENNTE VERANLAGUNG vorgenommen hätte oder gilt diese Regelung nur für das Jahr der Wiederheirat??

Besten Dank

Wird jetzt bei der Ehefrau das Einkommen incl. der erhaltenen
U-Zahlung immer so berücksichtigt, als wenn sie eine GETRENNTE
VERANLAGUNG vorgenommen hätte oder gilt diese Regelung nur für
das Jahr der Wiederheirat??

…völlig egal. im realsplitting wird immer die tatsächliche wirtschaftliche belastung des unterhaltsempfängers zum ausgleich herangezogen…

gruß inder