Realsplitting - neuer Versuch

Hallo,
vor einiger Zeit habe ich nach einer Software gefragt, die auch Realsplitting kann - die Frage war glaube ich nicht gut gestellt.

Ich suche eine Software, die den Ausgleich errechnet, den ich meiner Ex zahlen muß, weil wir Realsplitting vereinbart haben.

Mein Unterhalt ist als Freibetrag auf der Steuerkarte eingetragen.

Danke für Tips.

Viele Grüße,
Pipo

Hallo Pipo,

Ich suche eine Software, die den Ausgleich errechnet, den
ich meiner Ex zahlen muß
, weil wir Realsplitting
vereinbart haben.

Der Ausgleich erbibt sich aus der Steuererklärung bzw. dem dazu ergangenen Bescheid Deiner Ex.

Also müßtest Du mit herkömlicher Steuersoftware die Erklärung für Deine Ex machen und dabei einmal mit und einmal ohne den von Dir geleisteten Unterhalt rechnen. Die Differenz ist der Ausgleich, den Du ihr schuldest.

Viele Grüße
Bonsai

Hallo Pipo,

spezielle Software weiss ich keine ist aber im Prinzip einfach zu berechnen.

Jahresunterhalt minus 7680 €.Mit dem positiven Ergebnis dann in der Grundtabelle 2005 die Steuer ablesen.

Realssplitting und seine Tücken.Getrennt aber noch nicht geschieden ?
Bei Einkünften deiner Ex über 345 € kann die Krankenkasse Beiträge verlangen.Und jetzt rate wer diese nichtsteuerlichen Nachteil bezahlt?DU!
Und wenn das Dummerle einen Steuerberater braucht,um deinen Unterhalt in die Steuererklärung zu malen dann wirst auch Du diesen bezahlen.

Also aufpassen!

Gruß
Feudelio

Hi Feudelio,

Jahresunterhalt minus 7680 €.Mit dem positiven Ergebnis dann
in der Grundtabelle 2005 die Steuer ablesen.

Das funktioniert IMHO nicht immer. Auch der Unterhaltsempfänger kann ja eigenes Einkommen haben. Wenn das hoch genug ist, gerät er in eine andere Progression und hat dadurch einen höheren Steueranteil, als wenn in der Grundtabelle nachgesehen wird, so als wenn der Unterhalt das einzige Einkommen wäre.

Gruß
Bonsai

hallo Bonsai!

Ich ging von null Einkommen auf Empfängerseite aus.

Gruss
feudelio

Ich ging von null Einkommen auf Empfängerseite aus.

Hihi, ich auch, damals, als ich der ehemals Guten einen erheblichen Batzen meines so sauer Verdienten abgegeben habe. :wink:

Gruß
Bonsai

Danke Bonsai, das hat geholfen :smile:
Pipo

Also müßtest Du mit herkömlicher Steuersoftware die Erklärung
für Deine Ex machen und dabei einmal mit und einmal ohne den
von Dir geleisteten Unterhalt rechnen. Die Differenz ist der
Ausgleich, den Du ihr schuldest.

Warum bezeichnest du die EX-Frau eigentlich als ein " Dummerle" ?
Ich fänd’s besser wenn man sich solcher Wertungen hier im Forum enthalten würde :frowning:

Und wenn das Dummerle einen Steuerberater braucht,um deinen
Unterhalt in die Steuererklärung zu malen dann wirst auch Du
diesen bezahlen.

hallo,

erlaube mir meinen senf dazuzugeben - das mit dem „dummerle“ war wohl so gemeint, das sich die verflossenen auf jeden fall immer einen steuerberater nimmt (auch wenn nur die unterhaltsleistung für die steuererklärung relevant ist) um dem verflossenen kostentechnisch eins auszuwischen - habs bis jetzt noch nicht anders erlebt und spreche aus (berufs)erfahrung - oft checkt das auch der steuerberater der ex und haut dann richtig in die zehntel, da ja der mandant das nicht berappen muss sondern der exmann…

gruß vom inder

Also aufpassen!

Gruß
Feudelio