Realssplitting - Vorlage Steuerbescheid?!

Guten Tag,
Mein mann setzt laut Anlage U den unterhalt ab.
Nun verlangt er - zu Recht - von mir den Nachweis meines Nachteils durch Vorlage meines Steuerbescheides.
Da es momentan noch um Berechnung seines Einkommens geht, und dazu ja wohl wichtig ist, was er spart, möchte ich seinen Steuerbescheid ebenfalls sehen. Er verweigert das.
Ist es denn wirklich so, dass er totalen Einblick in meine Finanzlage haben darf, ich in sene aber nicht?
DRINGEND!!! DA Zahlung der Steuer fällig…
Vieln herzlichen Dank!

Lillyfee67

Guten Tag,

es handelt sich um eine Frage im Zusammenhang mit dem so genannten Realspitting bei der Veranlagung getrennt lebender Ehepartner zur Einkommensteuer.

Da ich mich in steuerrechtlichen Fragen nicht hinreichend auskenne, kann ich leider diese Frage nicht beantworten.

Ich rege eine Nachforschung bei google an, da dort bei einer Suche nach „Realsplitting“ zahlreiche Hinweise zu diesem Themenkomplex zu finden sind.

Am besten wäre wohl eine Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht oder auch durch einen Steuerberater.

Gruß, Franz

Hallo,

zuerst einmal würde ich dafür Sorge tragen, dass die Steuer fristgerecht gezahlt wird, damit nicht noch uzsätzliche Kosten hinzukommen.

Zur Auskunftspflicht des Unterhaltsverpflichteten gehört auch die Vorlage des Steuerbescheids, damit das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen ermittelt werden kann.

LG Justus

Hallo Lillyfee67,

Um den Steuernachteil zu berechnen der Dir entsteht, braucht er nur eine Mitteilung eines Steuerfachmannes - wenn Du den Nachteil nicht selbst berechnen kannst. Ich bin der Auffassung,dass er vielmehr wissen will ob seine Zahlungen gerechtfertigt sind oder nicht.
Da sich die Höhe der "Ausgleichszahlung nach seinem gesamten Einkommen richtet, erscheint es mir sogar wichtig darauf zu bestehen die Steuererklärung bzw. den Steuerbescheid einzusehen um zu überprüfen, ob der Ausgleich auch in der gezahlten Höhe so berechtigt ist oder nicht. Da sein Einkommen ja dann auch höher ist, ist natürlich auch ggf. höherer Unterhalt fällig :smile:.

Hoffe das hilft ein wenig.

Gruß

Frank

Hallo,

zuerst einmal würde ich dafür Sorge tragen, dass die Steuer fristgerecht gezahlt wird, damit nicht noch uzsätzliche Kosten hinzukommen.

Zur Auskunftspflicht des Unterhaltsverpflichteten gehört auch die Vorlage des Steuerbescheids, damit das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen ermittelt werden kann.

LG Justus.

Hallo Lillyfee,
leider kann ich Ihre Fragestellung nicht ganz nachvollziehen. Ihr Mann (Schlussfolgerung: verheiratet) setzt Unterhalt (Was für Unterhalt, für wen?) ab. Was hat das mit Ihrem Steuerbescheid zu tun? Wenn Sie verheiratet sind wird Ihr Mann wohl keinen Unterhalt zahlen?
Gruß
apfjur

Hallo,
da bin ich auf die Schnelle überfragt. Sorry! Dein Argument k.ingt logisch.
Ingeborg

Da kann ich leider nichts zu sagen.