Hallo Ihr Lieben,
Bin ganz neu hier und hoffe durch Eure Antworten etwas mehr Klarheit zu gewinnen!
Folg. Fall:
Ein großes Grundstück mit einem Altbestand (wird renoviert und als 5 Eigentumswohnungen verkauft)
der andere Teil des Grundstücks wäre für mich zu erwerben für den Bau eines 2-Generationenhauses.
Der jetzige Eigentümer sagt, eine Realteilung sei schwer möglich,und das muss angebl. was mit den Abstandsflächen zu tun haben.
Was ergeben sich für mich für Nachteile, wenn das Grundstück nicht real geteilt wird.
Ich habe keine Lust dass z.B. eine Eigentümergemeinschaft entscheidet,ob ich mir ein Gartenhäuschen in meinem Garten aufstellen darf oder nicht.
Würde mich über Auskunft sehr freuen
Danke für Eure Bemühungen schon mal im Voraus
Hallo Zuckerschnute,
ich bin kein Jurist, aber m.E. ist es so: Wenn nicht real geteilt wird (wahrscheinlich rät der bisherige Eigentümer wegen der hohen Kosten ab), kann über das Grundstück tatsächlich nur gemeinschaftlich verfügt werden, nach dem Motto: „Wer stimmt für das Gartenhäuschen?“
Grüße
AL
Hallo zuckerschnute2108,
es muss nicht vom Vermessungsamt mit Grenzsteinen markiert (und dadurch neue Flurnumer zu bekommen) sein. Beim kauf wird der Notar lediglich die Flaeche auf deinen Namen ins Grundbuch eintragen lassen. Du kannst es einzaunen oder so lassen. Es wird dir gehoeren, du bist der Eigentumer und Besitzer. Keiner wird dir etwas vorschreiben konnen.
Es gibt viele Grundstucke, die man Physisch (Grenzsteine) nicht teilen kann. So ein Grundstuck hat nur eine Flurnummer, kann aber unter mehrere Eigentumer aufgeteil sein. Wichtig: es muss im Grundbuch auf deinen Namen eingetragen sein.
Gruss Peter
Hallo,
Du hast ganz recht, wenn Du das Grundstück nur erwirbst, wenn es geteilt wird, da Du sonst zu abhängig von der Eigentümergemeinschaft wirst.
Ob und welche Nachteile bzgl. Abstandsflächen bei einer Teilung entstehen, d.h. wie die Bebaubarkeit auf dem zu erwerbenden Grundstück aussehen würde, musst Du mit einem Architekten klären.
Aber auch wenn das Grundstück nicht geteilt würde, kämen bei einer Zusatzbebauung die Abstandsflächen großteils zum wirken.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Peter,
Vielen Dank für die rasche Antwort, die mich nur bestärkt hat.
Grüße Claudia
Hallo,
genauso habe ich mir das gedacht, und ich glaube das kann ganz schön nervig sein, es gibt ja ohnehin schon genug Gesetze und Bestimmungen, da möchte ich den Rest gerne Selbst entscheiden.