Aber klar haben wir Dich verstanden, lieber Ralf,
bretiu eigendom werden smal so man si teilet durch die zal…
es ist nur so, dass wohl keiner die gewünschte Antwort aus dem Hut zaubern kann.
Ich habe mich mal ein wenig umgeschaut und diese Seite hier gefunden, die auf dem Umweg über den Namen auf das Thema kommt: http://www.altmuehlnet.de/ora/namen/ Dazu sind auch die beiden dort angeführten Links, besonders der zweite recht interessant.
Für die Schweiz gilt ein Verbot der Realteilung landwirtschaftlicher Flächen: http://www.gesetze.ch/sr/211.412.11/211.412.11_014.htm
Recht ausführlich wird auch hier http://www.kreis.aw-online.de/kvar/VT/hjb1980/hjb198… auf die Folgen der Realteilung eingegangen:
/Zitat/
_„Die Emanzipation der Frau ist also keine Errungenschaft der Neuzeit, denn schon zur Zeit des „Imperium Romanum“ suchte sich die Römerin zu behaupten. Sie hat zu ihrer Zeit viel, sehr viel erreicht — ihre wirtschaftliche Gleichstellung hinsichtlich der Hinterlassenschaft der verstorbenen Eltern. Diese Errungenschaft der „emanzipierten Römerin", nämlich die erwähnte Gleichstellung an der elterlichen Hinterlassenschaft von Sohn und Tochter, spüren wir bis in die Jetztzeit in den ehemals von römischen Legionen okkupierten deutschen Gebieten — im Bereich des „Imperium Romanum". Diese Gleichstellung von Mann und Frau als Erbberechtigte am elterlichen Vermögen ist ein Teil des römischen Rechts.
Diesem „Römischen Recht" steht allerdings in anderen Teilen Deutschlands das „landesübliche altgermanische Anerbenrecht" gegenüber. Dieses Anerbenrecht besagt aber, daß der Besitz an Feld und Haus ungeteilt auf den ältesten männlichen, in Ausnahmefällen auch auf eine weibliche Hausinsassin, Erben übertragen werden soll und muß. Die übrigen Kinder werden abgefunden, obgleich sich im Laufe der Jahrhunderte — besonders hinsichtlich der Mobilien — grundlegende Änderungen zugunsten, der weichenden Erben ergeben haben.
So wie die Okkupationsmächte die Wirtschaftsformen ihrer Mutterländer in ihrem neuen Herrschaftsbereich einzuführen versuchen — auch die Neuzeit gibt hierfür markante Beispiele (Kollektive nach östlicher Prägung) — so haben auch die römischen Legionen bzw. die römischen Verwaltungsorgane Römisches Recht in ihrem Herrschaftsgebiet im „Imperium Romanum" eingeführt. Wir sehen daher noch heute in allen germanischen Regionen des ehemaligen Imperiums, die über 400 Jahre fremde Besatzung erdulden mußten, die Erbteilung, wobei des Wortes Schwergewicht auf Teilung zu legen ist. Doch ergibt sich hierbei eine interessante Erscheinung. Wir sehen am Niederrhein einen Übergang von der „römischen Freiteilung" bis hin zum altgermanischen „Anerbenrecht" der ungeteilten Hofübergabe."_
/Ende Zitat/
Wie es scheint sind also die Römer (oder ihre Frauen) daran schuld, dass das germanische Anerbenrecht durch die Realteilung ersetzt wird.
Hilft Dir das weiter?
Grüße
Eckard.