Reamortisationsvertrag!

Hallo,

wer kann mir erklären was Reamortisationsvertag bedeutet?

Liebe Grüße

Usi

Hi,

was ein Amortisierungsvertrag ist, weißt Du aber? Und die Vorsilbe „Re“ ist ja im Sinne von „Rück“. Hört sich für mich zwar doppelgemoppelt und kariert an, aber anscheinend gibt es so etwas ja.

Oder aber Du wirst noch etwas genauer und schreibst den Kontext hierein.

Viele Grüße
Jana

Ich hab von Duden und deutscher Sprache eigentlich keine Ahnung, doch ich könnte mir folgendes vorstellen:

Amortisation bedeutet ja Tilgung der Anschaffungskosten durch den erwirtschafteten Ertrag. Wenn der Ertrag darüber hinaus sich nochmals in der Höhe der Anschaffungskosten einstellt, dann hat es sich sozusagen reamortisiert, also nochmals amortisiert. Sowas kann man dann natürlich auch vertraglich festhalten, wenn man möchte. Wir haben ja Vertragsfreiheit in Deutschland, es sei denn, es verstößt gegen die guten Sitten :o). Ich habe den Ausdruck noch nie gehört. Eine kreative Wortschöpfung a la Steuervergünstigungsabbaugesetz.

Jörg

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Hallo,

zunächst ein herzliches Dankeschön für eure Antworten.

Ich muss das doch etwas genauer erläutern :smile:.

Also:
Dieses Wort wurde im Zusammenhang mit einer Weiterbildungsmaßnahme in einem Lehrvertrag genannt.

Dort heißt es wörtlich: Keine Reamortisationsvertäge - auch nicht rückwirkend!

Da der Ausbilder sich in Schweigen hüllt, die Handwerkskammer diesen Begriff nicht kennt (und ich auch nicht), hatte ich die Hoffnung, dass jemand von euch diesen Begriff erläutern kann.

Amortisation die,
a) planmäßige Tilgung einer langfristigen Schuld (z. B. …
b) Rückfluss des investierten Kapitals durch Verkaufserlöse.

Was das Wort an sich bedeutet, weiss ich, nur kann ich es mir nicht in Verbindung eines Lehrvertrages erklären.

Vielleicht könnt ihr mit dem wenigen Hintergrundwissen etwas mehr anfangen - mir fällt dazu nämlich nichts ein.

Liebe Grüße

Usi

Hallo Usi,

und das sagt leider nichts Anderes, als dass sich der Lehrvertrag nicht rechnet und die Ausbildung bei der
Kosten/Nutzenrechnung für die Wirtschaft nichts (greifbares) bring.
Kann sagen, dass es genug ausgebildete Fachkräfte gibt, oder dass die Ausbildung keine Fachkräfte bringt.

Dein/der Ausbildner weiss das, die Kammer ganz sicher, die sind nur verdammt feige! ;-(

Sorry von
Kerbi

Hallo Usi
Ich bin kein Ökonom, aber als ich den Zusammenhang mit der Ausbildung und die damit verbundene Zurückhaltung der Beteiligten las, schwante mir etwas.
In meiner Ausbildungszeit in den frühen 50er Jahren gab es sogenannte ‚Ausbildungs-Rückvergütungsverträge’ vor folgendem Hintergrund.
In einigen Klein- und Kleinstbetrieben (Einzelhandel und Handwerk) reduzierte man die ‚Un’-Kosten die ein Lehrling ‚verursachte’ derart, daß man ihn für ausbildungsfremde Arbeiten einsetzte um sich zusätzliche Hilfskräfte zu sparen. Der Lehrling ‚trug sich’ dann selber. Das war damals schon verpönt, aber üblich.
Größere und mittelständische Unternehmen konnten sich das nicht leisten. Dort gab es vereinzelt etwas anderes. Nach Beendigung der Lehre bot man den Betreffenden einen Arbeitsvertrag an, in dem sie sich verpflichteten für eine bestimmte Zeit, meist zwei bis drei Jahre, zu einem reduzierten Lohn zu arbeiten. Das haben viele gemacht, weil auch zu der Zeit gute Arbeitsplätze (noch) nicht in Hülle und Fülle vorhanden waren. Bei mir sah das so aus:
Der sogenannte Ecklohn (Mindestlohn) für einen geprüften Maschinenschlosser Facharbeiter betrug 1,43 DM/Stunde (in Köln). In meiner Lehrfirma – ca. 200 Beschäftigte – wurden durchgängig etwa 1,65 DM/Stunde bezahlt. Ich schlug einen solchen mir angebotenen Vertrag über 2 Jahre zu 1,50 DM/Stunde aus, weil ich kurzfristig eine gute Stelle zu 1,80 DM/Stunde bekam.
Es könnte sein, das hinter dem ‚Rearmortisationsvertrag’ das gleiche Gedankengut steckt wie hinter den damaligen ‚Ausbildungsrückvergütungsverträgen’.

Das ist nur ein Hinweis, ich kann mich täuschen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Berresheim

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Hallo Alexander,

wow - vielen Dank für deine Antwort!

Treffer! Ich sehe jetzt klarer und kann das auch besser einordnen!
Du hast mir wirklich sehr geholfen. Nur Schade dass ich noch keine Sternchen vergeben kann, du hättest es dir redlich verdient.

Allerdings stellt sich mir nun die Frage, weshalb man sich in Zurückhaltung geübt hat. Sind solche Verträge verboten? Rechtswidrig?

Ganz liebe Grüße

Usi