Rebeccas Schwagers Nummerschild

Hallo Zusammen,

wie kann es sein, dass die Polizei/Staatsanwaltschaft, viele Tage nach dem Ereignis, gescannte Nummernschilder auswerten kann, wo doch die Daten unmittelbar nach dem Abgleich wieder gelöscht werden?

Glückauf!

1 Like

Da hat halt jemand das Backup zu Amazon hochgeladen. Alle wollen Backup. Niemand Restore.

Die werden schon automatisch gelöscht und sind dann auch nicht mehr einsehbar. Auf richterliche Anweisung können die Daten aber aus „den Tiefen des verschlüsselten System“ wieder hervorgeholt werden.

Wenn ich das hier:

Dabei gehe es etwa um die Suche nach zur Fahndung ausgeschriebenen
Fahrzeugen, weil sie gestohlen oder für Straftaten genutzt wurden.
Kennzeichen anderer Fahrzeugen werden gelöscht. Zum anderen können die
Daten nach Angaben von Heinemann nach einem richterlichen Beschluss
jedoch erneut ausgelesen und gesichtet werden. Dieses Vorgehen ist im
Polizeigesetz Brandenburgs (§36a) legitimiert.
([Quelle][1])

richtig verstehe, weil nur die Datenauswertung gelöscht wird, jedoch nicht die Rohdaten, aus denen die Auswertungsdaten bei Bedarf wiederhergestellt werden können. Was zeigt, dass die sog. „Datenlöschung“ nichts als eine pure Luftnummer ist. [Hier die Rechtsgrundlage][2]. Der notwendige „Anlass“ ist offensichtlich Dauerzustand. Anders gesagt: die allgegenwärtige und ständige Terrorismusgefahr ist Daueranlass für die elektronische Überwachung der Bürger. Jedenfalls kann man sie ihm so verkaufen, z.B. bei der anstehenden Novellierung des Brandenburgischen Polizeigesetzes, die die Befugnisse zur elektronischen Bürgerüberwachung noch erweitern wird: https://polizeigesetz.brandenburg.de/polg/de/was-soll-sich-ändern%3F/neuer-abschnitt-zur-abwehr-von-terrorgefahr. Wegen den Terroristen und so, wissenschon …

Die Berliner Morgenpost mäkelt freilich:

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein ähnliches Vorgehen der Polizei in
den Bundesländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg im Dezember 2018
zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Das Recht auf die
Selbstbestimmung über eigene Daten werde verletzt, schon die Erfassung
der Kennzeichen an sich sei freiheitsbeeinträchtigend.
(Quelle s.o.)

Aber keine Sorge, heisst es doch auf der oben verlinkten [Regierungswebseite][3]:

Selbstverständlich muss sich die Polizei an die Regeln des Rechtsstaates
halten und die Vorgaben des Grundgesetzes, anderer Gesetze und Gerichte
beachten.

Na, dann ist ja alles in bester Ordnung. Gute Nacht.
[1]: https://www.morgenpost.de/berlin/article216602761/So-funktioniert-die-automatische-Kennzeichenfahndung.html
[2]: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgpolg_2016#36a
[3]: https://polizeigesetz.brandenburg.de/polg/de/fragen-und-antworten/

… das gilt nur für die Polizei … warte … ähh … hmm… nja…

Also streng genommen muss sich jeder Verbrecher an die Regeln des Rechtsstaates, die Vorgaben des Grundgesetzes, anderer Gesetze und Gerichte halten.

Aber wir wollen ja mal nicht so streng sein.

Beim nächsten sogenannten „Zensus“ werde ich mich definitiv raushalten … :no_mouth: … Diesem Rattenpack kann man doch keine persönlichen Daten anvertrauen.

Glückauf!

1 Like

Du scheinst unter ‚Löschen‘ was völlig anderes zu verstehen als alle anderen. Ausgenommen Politiker, die sehen das auch grad so wie’s ihnen am besten passt.

Das System nennt sich KESY.

Alle lieben den Verrat, aber niemand den Verräter.

Vielleicht ist dir auch aufgefallen, dass Politiker nicht in diese Gruppe fallen.

Sagen wir es eher so: sie werden automatisch gelöscht und archiviert.