Servus Maria,
Wenn die
einmal die Nummer haben, können die ja dann monatlich den
Betrag abziehen, oder?
Dieses ist der Zusammenhang, der mir bei meinem „vulgärlexikographischen“ Ausflug am häufigsten begegnet ist: Grundsätzlich darf derjenige, der eine Lieferung oder Leistung erbringt, mit den Kreditkartendaten seines Kunden nicht beliebig verfahren. Damit er die überhaupt per (Monat, Quartal, Jahr, irgendwas) belasten darf, muss der Kunde einem entsprechenden Abrechnungs- und Zahlungsmodus zugestimmt haben.
Möglichkeiten im Deutschen also etwa:
Automatischer Gebühreneinzug
per Kreditkartenbelastung?
oder, um das „automatisch“ auf deutsche Verhältnisse zu übertragen, wo normalerweise nicht der Gasmann jeden Monat klingelt, um den Verbrauch auszurechnen und den Scheck abzuholen (wie dieses in den USA nicht ungewöhnlich ist):
„Erhebung/Abrechnung/Einzug der laufenden Gebühren per Kreditkarte“?
oder:
„Laufende Abrechnung über Kreditkarte bis auf Widerruf“?
Ich glaube, weil sowohl die wiederkehrende Abrechnung eines Dauerleistungsverhältnisses als auch der Einzug der fälligen Beträge per Banklastschrift (Kredikarte ist in diesem Zusammenhang schon ziemlich umständlich) in Old Europe gar nichts so besonders aufregendes ist, gibts auch keinen speziellen Begriff dafür, der genau passen würde.
Wenn man das einschlägige Übersetzer-Hausrezept herannimmt und bei Abwesenheit eines Spezialbegriffes zum nächst allgemeineren vorgeht, kommt es mir vor, als würde ausreichen:
„Laufende Abrechnung über Kreditkarte“
Schöne Grüße
MM