jetzt habe ich noch eine Frage, aber die wollte ich nicht noch an die andere (Rabatte) anhängen, weil diese meines Erachtens nicht dazu paßt.
In meinen letzten Auto Passat Bj.2001 (mit Seitenairbag im Sitz)ließ ich meinen Recarositz (Ergomed D) einbauen. Hierzu wurden im Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein eintragungen gemacht, daß der linke Seitenairbag stillgelegt wurde. Wurde auch noch vom TÜV abgesegnet.
Jetzt wenn ich beim VW-Händler anfrage, wird dies kompl. abgelehnt, da angebl. nicht zulässig. Der Recaro-Händler sagt, daß dies ohne Probleme funktioniert. Jetzt frage ich mich, wer hat recht? oder soll man gleich einen Mercedes oder BMW kaufen (mit Seitenairbag in der Türe)
es wäre Klasse, wenn jemand mir hier einen rat geben könnte und mir evtl. von rechtlicher Seite her ein Schriftstück mit genauer Erklärung zusenden kkönnte.
In meinen letzten Auto Passat Bj.2001 (mit Seitenairbag im
Sitz)ließ ich meinen Recarositz (Ergomed D) einbauen. Hierzu
wurden im Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein eintragungen gemacht,
daß der linke Seitenairbag stillgelegt wurde. Wurde auch noch
vom TÜV abgesegnet.
Muß, da Airbaganlage Bestandteil der ABE.
Jetzt wenn ich beim VW-Händler anfrage, wird dies kompl.
abgelehnt, da angebl. nicht zulässig.
Die haben vielleicht Angst, in Regreß genommen zu werden, wenn bei einem Unfall die gesamte Airbaganlage nicht ordnungsgemäß funktioniert durch den Eingriff. Ein Blindwiderstand auf dem Stecker des fehlenden Seitenirbags sollte aber kein Hindernis sein.
Der Recaro-Händler sagt,
daß dies ohne Probleme funktioniert. Jetzt frage ich mich, wer
hat recht? oder soll man gleich einen Mercedes oder BMW kaufen
(mit Seitenairbag in der Türe)
LAß Dir doch von den beiden dies schriftlich geben, was sie sagen. Dann gehst zum TÜV und der Versicherung, was die meinen.