Hallo PocketSun,
also wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat (wovon ich jetzt mal ausgehe), dann ist die Staatsanwaltschaft zuständig, in dessen Bezirk sich der Autounfall zugetragen hat. Beispiel: Unfall in Deggendorf/Niederbayern, Fahrzeuglenkerin aus Bonn und Deine Eltern aus Hamburg. Dann wird Anklage in Landshut/Niederbayern (oder, falls der Ort, hier fiktiv: Deggendorf, selbst ein Gericht hat, dort)erhoben, dort sind dann auch alle entsprechenden Akten. Diese werden in aller Regel nach ca. 20 Jahren ins zuständige Staatsarchiv unter der Rubrik „Gerichtsakten (Ort) … von bis“ gegeben.
Allerdings: und da sehe ich eine gewisse Gefahr: Die Akten, die den Staatsarchiven überstellt werden, werden nur zu etwa 5% aufbewahrt. Alles andere landet im Schredder und ist unwiederbringlich verloren. Und ob just ein Akt über Verkehrsunfälle aufbewahrt wird, weiß ich nicht (na ja, immerhin gab es Tote, also vielleicht doch).
Aus diesem Grund würde ich Dir dringend empfehlen, mit Deiner Anfrage an das Gericht, bei dem der Unfall verhandelt wurde, nicht mehr lange zu warten. Vielleicht hast Du ja Glück und das Gericht hat einen großen Keller und gibt daher die Akten erst nach 30 Jahren an das zuständige Staatsarchiv ab?..
viel Erfolg und alles Gute und einen schönen Abend wünscht
Alexander
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