Recherche zu alten Kapitalverbrechen

Hallo allerseits,
meine Frage dreht sich um den möglichen Zugang zu Polizei-/Gerichtsakten.
An sich kein Problem, jedoch sind mir nur sehr wenige Daten zu dem entsprechenden Fall bekannt. Hier ist was ich weiß:
-es geht um einen Totschlag oder Mord
-der in Frage kommende Zeitraum liegt etwa zwischen 1900 und 1925
-Schauplatz war Norddeutschland, aller Wahrscheinlichkeit nach Westphalen
-das Opfer war höchstwahrscheinlich (99%) Brite
-der Täter wurde nicht verhaftet, flüchtete via Hamburg ins Ausland

Insgesamt also nicht grade detailreich, jedoch auch nicht ganz unmöglich einzukreisen. Bloss, an welches Amt oder welches Archiv kann ich mich konkret wenden? Gibt es überhaupt eine zentrale Anlaufstelle oder muss ich schlimmstenfalls alle aktuellen UND ehemaligen Gerichte von NRW abklappern?
Jeder Hinweise und jede Hilfe wäre mir sehr willkommen.

Strafakten (also Ermittlungsakten und ihre späteren Gerichtakten) werden in der Regel bei der aktenführenden Dienststelle aufbewahrt.

Genaue Aufbewahrungsvorschriften sind durch die Bundesländer geregelt, die allerdings nur den Status von Verwaltungsvorschriften haben und nur selten wirkliche Rechtsverordnungen sind. Die Aufbewahrungsfristen sind in der Regel von der Art der Straftat bzw. verhängten Sanktion abhängig. Gelegentlich werden auch nur Urteile und Unterlagen der
Vollstreckungsnachweise eingelagert. In NRW werden z.B. kleine Vorgänge 5 Jahre (Geldstrafe usw) aufbewahrt. Urteile hingegen max. 30 Jahre. Danach werden die Akten ausgelagert, d.h. vernichtet.
Eine Akteneinsicht in Gerichts- bzw. Ermittlungsakten die über 30 Jahre alt sind, ist nahezu fruchtlos.
Besondere Akten mit Kulturhistorischem Wert wurden aber möglicherweise dennoch im Bereich der aktenführenden Dienststelle aufbewahrt. Diese finden sich dann meist in Gerichts-, Kommunal- oder Landesarchiven. In dem Fall heißt es jedoch lustiges Suchen.

Hallo,

ich habe mir schon einmal Gedanken hierzu gemacht - nur seinerzeit im Dezember nicht geantwortet.

Da Mord niemals verjährt bleibt ein ungeklärter Fall als Akte in der zuständigen Behörde (das kann Staatsanwaltschaft und/oder Polizei sein). Jedoch enden Ermittlungsverfahren mit dem Tod des Beschuldigten (auch wenn dieser unbekannt ist) - insofern ist ein Fall (bzw. die Ermittlungen) aus dieser Zeit vermutlich deswegen „beendet“, weil der Täter nicht mehr lebt.

Erschwerend kommt natürlich dazu, dass wir Anfang des 20. Jahrhunderts noch im Deutschen Kaisserreich waren, dass dann in die Weimarer Republik überging. Also das klingt nicht nur historisch, das ist es auch.

Ich vermute, dass die ungeklärten Fälle in die Staatsarchive wandern und dort als historischen Dokumente abgelegt werden. Nimm doch einfach mal Kontakt zum Staatsarchiv in deinem Bundesland auf und frag dort nach.

Grüße
who_knows

Vielen herzlichen Dank! Dein Gedanke ist sehr interessant und ich werde deinem Rat gerne Folgen.