wenn ich US-Filme und US-Romane richtig interpretiere, gilt
das imho aber nur für die erste Instanz, richtig?
Zwar gibt es Umstände, unter denen ein Verurteilter eine Revision vor einem Bundesgericht erreichen kann. Ein Strafprozess kann aber in einer höheren Instanz m. W. nie in einem anderen Staat stattfinden, als der erstinstanzliche Prozeß. Aber - das US-Recht kennt eine Trennung zwischen Straf- und Zivilrecht, wie sie in Kontinentaleuropa unüblich ist: Erhebt ein Opfer eines Verbrechens oder ein Angehöriger des Opfers Schadensersatzforderungen aus der Tat gegenüber dem Täter, so werden diese in einem getrennten Zivilprozess verhandelt. Und für den gelten natürlich gänzlich andere Regeln. So kann es zur - in unseren Augen - absurden Situation kommen, dass ein Angeklagter im einen Staat vom Tatvorwurf freigesprochen, im gleichen oder in einem anderen Staat aber unabhängig davon zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt wird (-> O.J. Simpson).
Und was ist mit US-Bürgern, die gegen US-Gesetze im Ausland
verstoßen oder gibt es das mangels im Ausland wirksamen
US-Gesetzen gar nicht?
Auch da hilft das sechste Amendment weiter. In solchen Fällen ist ein Gericht eines Bezirkes zuständig, für welchen vorher die Zuständigkeit für solche Fälle festgelegt wurde.
Wobei die UP noch gar nicht gesagt hat, in welchem Staat das
Verbrechen stattfinden soll - zumindest das Strafmaß ist ja
verschieden; die Todesstrafe gibt es ja nicht überall.
Ich denke, dass die Frage nach dem Strafmaß die eigentlich interessante ist. Und das ist tatsächlich abhängig vom Ort der Verurteilung, i. d. R. also vom Tatort.
Gruß