Es gibt eine Geschichte, die ich als Kind sehr gemocht habe. Vor einiger Zeit ist sie mir wieder in die Hände gefallen. Beim Lesen stellte ich fest, dass mir die Sprache und auch einige Passagen gar nicht mehr gefallen.
Ich möchte diese Geschichte gern umschreiben und auch veröffentlichen.
Natürlich gern mit dem Zusatz: Frei nach XYZ.
XYZ ist aber schon ne ganze Weile tot. An wen soll ich mich denn wenden, um nicht das Copyright zu verletzen? Dürften die mir mein Vorhaben eigentlich auch verbieten?
Hallo Conny,
ich würde mich an den Verlag wenden, bei dem die ursprüngliche Geschichte erschienen ist, um die rechtliche Seite abzuklären. Was mir noch einfällt, ist die VG Wort, dort kann man sich auch mit derartigen Fragen hinwenden.
Hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter.
Beste Grüße
Bubs
Liebe Conny,
irgendwie habe ich letztens aufgeschnappt, daß das Urheberrecht bald von 50 Jahre auf 70 Jahre verlängert werden soll. Es gilt also recht lange. Wenn der Autor verstorben ist, gehen die Rechte m.E. an die Erben. Zudem gibt es vielleicht noch Rechte beim Verlag.
Ich hatte gerade das gleiche Problem wegen eines Begriffes. Ich habe den Urheber angemailt und mir sein Okay geholt. Versuche am Besten den alten Verlag anzuschreiben und frage, wer die Rechte besitzt. Vielleicht bekommst Du das okay. Ansonsten erkundige Dich mal, wieweit ein Text geändert werden muß um als eigener Text zu gelten (ich sage nur: zu Guttenberg)
Aber da muß man aufpassen. Im Grunde spielt das erst eine Rolle, wenn Geld fließt, aber dann kann es unangenehm werden.
Ich hoffe, ich konnte Dir halbwegs helfen.
Alles Gute
Tamite
Ich bin zwar kein Anwalt, aber so viel ist klar:
Rein rechtlich darf man alles zitieren, solange man seine Quelle(n) angibt. Das heißt in diesem Fall: Wenn du eine Geschichte nacherzählst und deutlich den Hinweis gibst, dass sie „frei nach xyz“ erzählt ist, gibt es kein rechtliches Problem.
Ich würden dann aber auch wirklich nur „nacherzählen“, also keine Passagen wörtlich übernehmen.
Um ganz sicherzugehen, würde ich bei einem Patentanwalt nachfragen.
kann ich nicht beantworten
Hallo Conny,
das Urheberrechtsgesetz gilt 70 Jahre, also auch über den Tod hinaus. Du musst dir die Erlaubnis vom Verlag holen. Gibt es den auch nicht mehr, kannst du umschreiben, solltest Autor und Verlag aber erwähnen.
Gruß Peter
Www.peters-buchladen.de
Hallo,
bei rechtlichen Fragen kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Hallo!
Ich würde zunächst bei der VG Wort nachfragen. Die müssten das wissen.
Viel Erfolg!
Sorry, dass ich so lange nicht in diese Plattform hineingeschaut habe.
Durch die Veränderung einer bestehenden Geschichte wird ja keine neue Geschichte geschaffen, sondern die bestehende lediglich modifiziert. Definitiv werden dabei geschützte Textteile verwendet, wodurch das Urheberrecht verletzt wird. Allein der Tod des ursprünglichen Urhebers beendet nicht den Urheberschutz. Dieser geht regelmäßig auf seine Erben über. Nach deutschem Recht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers endgültig der Urheberschutz und der Text wird „gemeinfrei“ - kann also anschließend von Jedermann genutzt werden.