Hallo,
angenommen, Person A kauft für Person B einen Rechner (nicht verwandt).
Eine Rechnung existiert, ist auf Person A ausgestellt.
Wie kann Person B den Rechner - der beruflich genutzt wird - dann steuerlich geltend machen ?
Grüße
Chris
Hallo,
angenommen, Person A kauft für Person B einen Rechner (nicht verwandt).
Eine Rechnung existiert, ist auf Person A ausgestellt.
Wie kann Person B den Rechner - der beruflich genutzt wird - dann steuerlich geltend machen ?
Grüße
Chris
Nur in dem Person A bei der Firma veranlässt, die Rechnungsadresse von Person B abzuändern und einzutragen, anstatt die von Person A.
Käse.
Solange B nachweisen kann, dass er den Rechner auch bezahlt hat (zb durch Überweisung an A) kann er den Rechner als BA/WK geltend machen.
Gehts jedoch um den Vorsteuerabzug, dann hilft nur eine Rechnungsberichtigung.
Hallo Clemantis,
danke für deine Antwort.
Es geht um das Absetzen über 4 Jahre wenn man als Angestellter einen privat gekauften Rechner beruflich oder zur Fortbildung nutzt.
Jetzt weiß ich bescheid.
Grüße
Chris